Aufgaben Tierschutz und Tierschutzdelikte
Das Tierschutzgesetz schützt das Wohlergehen und die Würde des Tieres. Schwere Verstösse gegen seine Vorschriften können ein Verbot nach sich ziehen, Tiere zu halten, zu züchten, sich mit ihnen berufsmässig zu beschäftigen oder mit ihnen zu handeln.
Der Fachbereich Umwelt-/Tierschutzdelikte der Wasserschutzpolizei ist für die strafrechtlichen Belange bei Tierschutzdelikte in der Stadt Zürich verantwortlich. Bei einem Verstoss gegen das Tierschutzgesetz resultiert ein Polizeirapport an die zuständige Untersuchungsbehörde. Die Mitarbeitenden erledigen die folgenden Aufgaben:
- Tatbestandsaufnahme bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz, nötigenfalls unter Beizug des Forensischen Institutes Zürich FOR, der Veterinärpathologie sowie weiterer Fachorgane oder Experten.
- Anordnung und Koordination von Sofortmassnahmen.
- Abklärung der Ursachen sowie Anordnung und Überwachung von Sicherungsmassnahmen in Zusammenhang mit weiteren Fachorganen und Experten.
- Ermittlungsverfahren bei illegalem Import und Export von Hundewelpen.
- Ermittlungen bei illegaler Haltung von verbotenen Tieren.
- Rapportierung an die zuständige Amtsstelle wie Stadtrichteramt, Statthalteramt oder Staatsanwaltschaft.