Schiffstandplätze Stadt Zürich
Schiffstandplätze auf dem Gebiet der Stadt Zürich
Entsprechend den kantonalen Vorschriften erfolgt die Vergabe der Standplätze in Häfen, an Stegen oder an Bojen streng nach einer Warteliste, wobei je nach Schiffsgrösse mit Wartezeiten zwischen 1 und weit über 20 Jahren gerechnet werden muss. Ebenfalls nach der Schiffsgrösse richtet sich die Höhe der Standplatzgebühr, wobei aber auch die Qualität des Platzes, die Motorleistung des Schiffes und der Wohnort der Mieterin/des Mieters berücksichtigt werden.
Derzeit warten rund 2000 Personen auf einen Schiffstandplatz im unteren Seebecken. Die Aufnahme in unsere Warteliste erfolgt über ein entsprechendes Formular (Registrierungsgebühr CHF 60.00), welches nur persönlich an der Bellerivestrasse 260 (Dienstgebäude Tiefenbrunnen Wasserschutzpolizei, Büro Hafenverwaltung) ausgefüllt und eingereicht werden kann. Für den Verbleib auf der Warteliste ist es notwendig, das Gesuch jährlich - ab Ende Januar bis Ende Februar - durch die Bezahlung der Erneuerungsgebühr (CHF 30.00) zu bestätigen.
Unterhalt der Schiffstandplätze
Wir sind dafür besorgt, dass die bestehenden Schiffstandplätze jährlich in den Wintermonaten überprüft werden. Mängel werden jeweils bei Feststellung behoben. Sollten sie trotzdem an ihrem Standplatz Mängel feststellen, melden Sie uns diese, damit wir die Reparatur oder Behebung des Missstandes veranlassen können. Aufgrund der stetigen Belastung durch Witterungseinflüsse und Wellengang können Beschädigungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Eine Veränderung des Wasserpegels, kann auf Ihre Belegleinen in den Hafen- und Steganlagen grosse Auswirkungen haben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie jeweils vor und auch nach aussergewöhnlichen Wetterereignissen Ihr Schiff besuchen und die Belegung etc. überprüfen.