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Gästeplätze für Schiffe

Stundenweises, gebührenfreies Stillliegen eines Schiffes auf dem Gebiet der Stadt Zürich (dafür vorgesehene Bereiche in Hafen- und Steganlagen)

Im Kartenausschnitt sind alle Anlagen aufgeführt, wo gemäss geltenden Verkehrsanordnungen Schiffe mit Grössen- und Gewichtsbeschränkungen für kurze Zeit stillgelegt werden können. 

Mit einem Klick auf eine der aufgelisteten Hafen- oder Steganlagen erhalten Sie detaillierte Informationen. 

Hinweis: Stillliegen bedeutet in Analogie zum Strassenverkehr das Parkieren des Schiffes. 

Skizze der Gästeplätze für Schiffe auf dem Gebiet der Stadt ZürichVerkehrsanordnung Steg BauschänzliVerkehrsanordnung LimmatschifffahrtstegVerkehrsanordnung Hafen EngeVerkehrsanordnung Hafen WollishofenVerkehrsanordnung Hafen HornVerkehrsanordnung Hafen RiesbachVerkehrsanordnung Steg ZürihornVerkehrsanordnung Hafen Tiefenbrunnen

Längeres Stillliegen eines Schiffes auf dem Gebiet der Stadt Zürich

Als Halterin oder Halter eines gültig eingelösten Schiffes können Sie über das Kontaktformular abklären, ob für Ihr Schiff die seltene Möglichkeit besteht, dieses für mehrere Tage oder länger auf einem Schiffstandplatz auf dem Gebiet der Stadt Zürich festzumachen bzw. stillzuliegen. 

Zusätzlich zu Ihren persönlichen Angaben benötigen wir den gewünschten Zeitraum sowie eine gut lesbare Kopie (Scan/Foto) Ihres Schiffsausweises (Fahrzeugausweis zum Schiff), welche Sie im Kontaktformular als PDF-Dokument-Datei oder als JPG-Bild-Datei anfügen können.

Hafenverwaltung
Kontaktformular

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