Hafen Riesbach
Auszug aus der Verkehrsanordnung
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art, ausgenommen Inhaberinnen und Inhaber auf ihren zugeteilten Standplätzen, ist im Hafen Riesbach nur in den grün eingefärbten Bereichen gemäss Skizze und nur mit Schiffen mit einer Maximalbreite von 3 Meter erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist in den grün eingefärbten Bereichen die Liegezeit zudem auf maximal 2 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt).
Stillliegen bedeutet in Analogie zum Strassenverkehr das Parkieren des Schiffes.