Parkierung

Bei der Parkierung auf öffentlichem Grund handelt es sich hauptsächlich um weiss markierte Besucher- und Kundenparkfelder in der Innenstadt und um blau markierte Anwohnerparkfelder in den Wohngebieten. Für Kommunen besteht keine Pflicht Parkplätze im öffentlichen Raum anzubieten. Hoheitliche Aufgaben wie zum Beispiel der Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Klimawandels (Hitzeminderung) sind hoch zu gewichten.
Autos und Lastwagen erreichen die Grösse von Kleinbauten und brauchen viel Platz. Abstellplätze mit ruhenden Fahrzeugen sind deshalb stadtraumprägende Objekte. Der Platzbedarf, etwa zum Manövrieren, konkurrenziert andere Nutzungen des öffentlichen Raums, zum Beispiel Menschen, die sich dort aufhalten und kommerzielle Angebote wahrnehmen, oder den Veloverkehr.
Parkfelder werden so reduziert wie möglich angeboten und dimensioniert. Sie sind möglichst multifunktional nutzbar zu gestalten und den räumlichen Gegebenheiten, den Bedürfnissen der Nutzenden und des Gewerbes angepasst und übersichtlich angeordnet. Auch eine spätere Umnutzung, z.B. als Gastro- oder Aufenthaltsfläche ist mitzudenken. Die Dienstabteilung Verkehr bewirtschaftet Parkplätze. Wägen Sie für die stadträumliche Eingliederung von Parkierungen folgende Aspekte ab:
- Verzicht auf Parkierung zugunsten Hitzeminderung
- Anordnung auf privatem Grund (gemäss PPV)
- stadträumliche und verkehrliche Eignung für Parkierung
- mögliche stadträumliche Eignung für andere Nutzungen
- raumgliedernde und raumtrennende Auswirkungen
- Auswirkungen auf Aus- und Einsichten
- in Abhängigkeit der Nutzungsdichte sickerfähig zu gestalten
Die Parkierung soll räumlich so organisiert werden, dass die folgenden Bedürfnisse von Parkplatznutzenden möglichst befriedigt werden:
- allgemeine Zugänglichkeit
- Auffindbarkeit mit dem Auto, z. B. durch Parkleitsystem, möglichst direkte Zufahrt ab Hauptverkehrsachsen
- Verfügbarkeit der Abstellplätze
- soziale Sicherheit durch Übersichtlichkeit, Einsichten und Beleuchtung
- attraktive und sichere Fusswege von und zu Zielorten
- Gehwegdistanz zu Zielorten bis maximal 400 m, analog zum Einzugsgebiet einer ÖV-Haltestelle
- Auffindbarkeit der Abstellplätze zu Fuss mithilfe eines Wegleitsystems
- Beschattung
In sehr bedeutenden Stadträumen, an stadtgestalterisch empfindlichen Plätzen, Verkehrsknoten und Strassen sowie in Gebieten mit einem Mangel an öffentlichen Freiräumen sind Parkplätze möglichst aufzuheben. Ein hoher Anteil an sickerungsfähigen und begrünten Flächen ist ein wichtiger Punkt in der Interessensabwägung.
Wo Bedarf besteht und der benötigte Platz vorhanden ist, können rollstuhlgerechte Parkfelder markiert werden. Stellen Sie auch dem Taxiverkehr ein zweckmässiges Angebot an Taxistandplätzen zur Verfügung. Berücksichtigen Sie dafür geeignete Umsteigepunkte zum öffentlichen Verkehr sowie Orte mit Kultur, Sport und Tourismus. Wo mit Reisebussen zu rechnen ist, etwa bei Kulturzentren, Stadien, Theatern oder der Messe, sind entsprechende Carabstellplätze vorzusehen.
In Gebieten mit starkem Anlieferungsverkehr und/oder bei Gebäuden ohne Anlieferungsmöglichkeiten auf privatem Grund können Sie in angemessener Zahl Güterumschlagfelder auf öffentlichem Grund anordnen.
Verläuft auf einer Strasse der öffentliche Verkehr nur in einer Fahrtrichtung, dann ordnen Sie die Parkierung auf der ÖV-Gegenrichtung an, damit Busse nicht durch Parkierungsmanöver behindert werden. Bei Einsätzen für den Tramersatz verkehren Busse auch durch Nebenstrassen und Tempo-30-Zonen. Berücksichtigen Sie auf diesen Umleitrouten das Lichtraumprofil für kreuzende Busse.
Wenn Sie Bäume einsetzen, ordnen Sie den Manövrierraum der Fahrzeuge ausserhalb der Baumscheibe an, sodass kein Überhang auf die Baumscheibe entsteht. Schützen Sie offene Baumscheiben mit Baumscheibenschutz gegen das Befahren.
Planungsgrundlagen
- Verordnung über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung) vom 11. Dezember 1996 mit Änderungen bis 16. Dezember 2015 (PPV; AS 741.5)
- Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS, insbesondere:
VSS-Norm 40 291 Parkieren
VSS-Norm 40 066 Projektierung von Veloparkierungsanlagen - Velostrategie 2030 der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021
- Fachplanung Hitzeminderung, Grün Stadt Zürich GSZ, 2020
- Leitfaden Parkierung, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Stadt Zürich TED, 2014
- Schemata Umleitungsrouten, Verkehrsbetriebe Zürich VBZ (Bezug bei VBZ)
- Verkehrskonzept Innenstadt, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2011
- Leitfaden «Standards Fussverkehr», Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2020 (Trottoirbreiten) / 2022 (Querungen)
- Velostandards Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2024
- Signalisationskonzept Velovorzugsrouten Stadt Zürich, Dienstabteilung Verkehr Stadt Zürich DAV, 2023
- Merkblatt Neuer Umgang mit Strassen-Parkplätzen bei der Planung und Projektierung, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2023
- Handhabung Veloparkierung auf öffentlichem Grund, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2022
- Guideline Quickwins Hitzeminderung, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2022
- Fachplanung Hitzeminderung, Grün Stadt Zürich GSZ, 2020
- Fachplanung Stadtbäume, Grün Stadt Zürich GSZ, 2021
- Arbeitshilfe Verdunstung und Versickerung in Stadträumen, Entsorgung + Recycling Stadt Zürich ERZ, 2023
- Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserbewirtschaftung, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), 2022
- Arbeitshilfe Versickerung in Stadträumen, Entsorgung + Recycling Stadt Zürich ERZ, 2015
- TED-Normen, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Stadt Zürich TED