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Neue Alterswohnungen und ein Gesundheitszentrum auf dem Areal Thurgauerstrasse ab 2032

Medienmitteilung

Auf dem Areal Thurgauerstrasse in Zürich-Seebach bauen die Stadt und die Stiftung Alterswohnungen bis 2032 Alterswohnungen und ein Gesundheitszentrum für das Alter. Für die Projektierung beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat 14,4 Millionen Franken.

6. Dezember 2023

Auf dem Areal Thurgauerstrasse, mit 65 000 m2 eine der letzten grossen städtischen Baulandreserven, entsteht in den kommenden Jahren ein neues, durchmischtes Quartier. Nebst gemeinnützigen Wohnungen, Gewerbe, Quartierräumen und einer Schulanlage, die sich bereits im Bau befindet, kommen im südlichen Teil zwischen Thurgauer-, Eisfeld- und Grubenackerstrasse auf rund 5000 m2 ein Gesundheitszentrum für das Alter und Alterswohnungen der Stiftung Alterswohnungen (SAW) zu stehen. Gemeinsam in einem 70 m hohen Neubau untergebracht, können die beiden Organisationen auf optimale Weise Synergien entfalten. Auf den unteren Etagen sind denn auch Räume zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen.

Auf den darüberliegenden Geschossen bietet das Gesundheitszentrum mit 96 Einerzimmern Platz für Bewohner*innen mit mittlerem bis hohem Betreuungs- und Pflegebedarf. Mehrere Wohnbereiche werden auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ausgerichtet sein, weshalb das Bauvorhaben auch geeignete Aussenräume (Demenzgärten) umfasst. Der Altersstrategie 2035 entsprechend wird das Gesundheitszentrum auch für Quartierbewohner*innen und die Öffentlichkeit zugänglich sein und damit zur sozialen Durchmischung beitragen: Insbesondere der Mehrzwecksaal mit Bühne und das öffentliche Restaurant mit Aussenterrasse bieten sich als zentrale Begegnungsorte an. Hauseigene Dienstleistungen wie der Coiffeursalon oder die Podologie sollen auch externen Kund*innen zur Verfügung stehen.

In den oberen Geschossen plant die SAW rund 130 Alterswohnungen. Der überwiegende Anteil entfällt auf 1,5- und 2-Zimmer-Wohnungen, gut 20 Prozent sind 2,5-Zimmer-Wohnungen. Die Alterswohnungen werden im Auftrag der SAW erstellt und von dieser finanziert. Der SAW wird dafür ein Baurecht gewährt.

Für die Durchführung des Architekturwettbewerbs und die Ausarbeitung des Bauprojekts bis Frühling 2027 fallen gemäss der mit der SAW vereinbarten vorläufigen Kostenaufteilung Ausgaben von 8,7 Millionen Franken zu Lasten der Stadt an. Der Anteil der SAW beträgt 5,7 Millionen Franken und ist bereits bewilligt worden. Falls es ohne Zutun der SAW zu einem Projektabbruch kommen sollte, verpflichtet sich die Stadt zur Übernahme der bis dahin aufgelaufenen Kosten. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat deswegen für die Projektierung ihres Anteils sowie für die Eventualverpflichtung neue einmalige Ausgaben von 14,4 Millionen Franken. Die Beträge verstehen sich einschliesslich Reserven.

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