Ende 2020 hat der Stadtrat die Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon an den Gemeinderat überwiesen (Medienmitteilung vom 6. Januar 2021). Sie schaffen die planerischen Grundlagen, damit in den nächsten Jahren nördlich des Bahnhofs Oerlikon neue Räume für Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Kultur entstehen können. Ebenso sollen wichtige Industriebauten erhalten werden und attraktive Aussenräume entstehen.
Mehrwertausgleich im Rahmen einer Grundstückabtretung
Mit den Sonderbauvorschriften für das Gebiet Neu-Oerlikon erhöht sich die maximal zulässige Ausnützung auf Grundstücken im Eigentum der ABB Immobilien AG um rund 38 000 Quadratmeter anrechenbare Geschossfläche. Für den damit verbundenen Mehrwert hat die ABB Immobilien AG gemäss Mehrwertausgleichsgesetz einen kommunalen Mehrwertausgleich in der Höhe von rund 16,8 Millionen Franken zu leisten. «Eine Win-Win-Situation die exemplarisch aufzeigt, welches riesige Potenzial in der bewährten Praxis der Stadt steckt», so Hochbauvorsteher André Odermatt. Die ABB Immobilien AG und die Stadt haben mittels eines städtebaulichen Vertrags vereinbart, dass der Mehrwertausgleich vollständig im Rahmen der Abtretung eines Grundstücks an die Stadt erbracht wird.
Dieses rund 25 700 Quadratmeter grosse Grundstück liegt in der Ecke Affolternstrasse/Birchstrasse/Kurt-Hirschfeld-Weg. Es umfasst das Baufeld D6, bestehend aus dem Baubereich A (3 600 Quadratmeter Grundstückfläche) und der Halle 550 (8 200 Quadratmeter Grundstückfläche) sowie den Baubereich B auf dem Baufeld D7 (13 900 Quadratmeter Grundstückfläche). «Damit, und mit den geleisteten Vorinvestitionen, schafft ABB die Voraussetzungen, das ehemalig geschlossene Industrieareal direkt am Bahnhof Oerlikon zu einem durchmischten, lebenswerten und nachhaltigen Quartier entwickeln zu können», wie Axel Lehmann, Country Real Estate Manager der ABB Immobilien AG, betont.
Sonderbauvorschriften schaffen Grundlagen für künftige Nutzungen
Voraussetzung für den Grundstückerwerb durch die Stadt Zürich ist die Inkraftsetzung der Sonderbauvorschriften für das Gebiet Neu-Oerlikon. Zurzeit berät der Gemeinderat über diese Nutzungsplanung. Auf dem Baubereich A kann künftig ein Ersatzneubau mit einem bis zu 45 Meter hohen Hochhaus und einer anrechenbaren Geschossfläche von rund 21 000 Quadratmetern realisiert werden. Neben kulturellen, quartierbezogenen und öffentlichen Nutzungen sind darin auch Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen möglich. Grosse Teile der Halle 550 werden unter Schutz gestellt. Die Halle kann künftig auch für kulturelle, quartierbezogene und öffentliche Nutzungen sowie Veranstaltungen genutzt werden. Bis 30. September 2040 hält die Genossenschaft Migros Zürich das Baurecht der Halle 550 und betreibt sie als Veranstaltungsort.
Auf dem Baubereich B sind Wohnnutzungen möglich (Mindestwohnanteil 50 Prozent). Es können rund 250 Wohnungen erstellt werden. «Die Stadt will auch in der aktuellen Wachstumsphase eine attraktive Wohnstadt für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen sein. Durch den Kauf des Grundstücks haben wir die Möglichkeit, neue gemeinnützige Wohnungen zu schaffen und damit einen weiteren Beitrag zum Drittelsziel beizusteuern», so Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher Finanzdepartement.
Anlagegeschäft in Kompetenz des Stadtrats
Der Kaufpreis für das 25 700 Quadratmeter grosse Grundstück liegt gemäss städtebaulichem Vertrag bei 106,2 Millionen Franken (123 Millionen Franken abzüglich Mehrwertausgleich in der Höhe von 16,8 Millionen Franken). Der von der städtischen Schätzungskommission geschätzte Verkehrswert (rund 145 Millionen Franken) reduziert sich um den von der ABB Immobilien AG zu leistenden Mehrwertausgleich und um den Gegenwert der in den Sonderbauvorschriften und im städtebaulichen Vertrag festgelegten Bestimmung, wonach auf dem Baufeld D7 mindestens 8 000 Quadratmeter preisgünstiger Wohnraum erstellt werden muss.
Die künftigen Nutzungen der Immobilien und Grundstücke wird die Stadt auf Grundlage einer entsprechenden Prüfung und detaillierten Planung bestimmen. Aus diesem Grund erfolgt der Erwerb in einem ersten Schritt als Anlage ins Finanzvermögen, was gemäss Gemeindegesetz (§ 117 Abs. 1 GG) in Kompetenz des Stadtrats liegt. Wenn die Nutzungen bekannt sind, erfolgt der Übertrag ins Verwaltungsvermögen, für dessen Genehmigung der Gemeinderat beziehungsweise die Stimmbevölkerung zuständig sind.
Zeitzeugen der Industriegeschichte werden unter Schutz gestellt
Neben der Abtretung der Grundstücke haben sich die ABB Immobilien AG und die Stadt im Zusammenhang mit den Sonderbauvorschriften für das Gebiet Neu-Oerlikon auf den Abschluss von weiteren Verträgen und die Anpassung von bestehenden Verträgen geeinigt. Die schutzwürdigen Teile der Halle 550 werden mit Inkraftsetzung der Sonderbauvorschriften vertraglich unter Schutz gestellt. Auch das im Eigentum der ABB Immobilien AG verbleibende Backstein-Gebäude 87T (Baufeld D7 Teil ABB) wird vertraglich unter Schutz gestellt. Damit verzichtet die Stadt auf die Realisierung der im Rahmenvertrag zu den Sonderbauvorschriften von 1998 geregelten letzten Etappe des MFO-Parks. Der Park bleibt in seiner heutigen Ausdehnung erhalten. «Die Stadt und ABB ermöglichen dank den beschlossenen Verträgen eine attraktive und zukunftsweisende Entwicklung dieses Stadtgebiets. Der Mix aus historischen Industriebauten, modernen Gebäuden und Grün- und Erholungsräumen wird das Gebiet lebendig und farbig machen», freut sich Stadtpräsidentin Corine Mauch auf die künftigen Nutzungen.