In den vergangenen 20 Jahren hat sich das ehemalige Industriegebiet Neu-Oerlikon zu einem attraktiven, durchmischten Quartier entwickelt. Grundlage für diese Entwicklung sind die 1998 erlassenen Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon. Nun hat der Stadtrat die Teilrevision dieser Sonderbauvorschriften beschlossen und an den Gemeinderat überwiesen. Damit kann in den kommenden Jahren nördlich des Bahnhofs Oerlikon zusätzlicher Raum für Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Kultur entstehen sowie wichtige ehemalige Industriebauten erhalten werden.
Neue Sonderbauvorschriften ermöglichen vielfältige Mehrwerte
Mit der vorgesehenen Verdichtung beim Bahnhof Oerlikon erfolgt eine Verbesserung des Nutzungsangebots für das Quartier. Der bestehende Mix von Dienstleistung und Wohnen wird künftig zusätzlich mit Kulturnutzungen und kommerziellen Angeboten ergänzt. So wird die umgebaute Halle 550 zukünftig noch besser für kulturelle Nutzungen, Events und Messen genutzt werden können. Gleichzeitig kann sie – wie auch das Backsteingebäude 87T am MFO-Park – erhalten werden. Zwei Hochhäuser am Max-Frisch-Platz (maximal 80 und 54 Meter hoch) werden zudem städtebauliche Akzente setzen. Mit der Teilrevision der Sonderbauvorschriften wird ausserdem neu ein Mindestanteil für preisgünstigen Wohnraum im Umfang von 8000 m2 gesichert.
Aber auch öffentliche Räume werden erweitert und aufgewertet: So wird der Max-Frisch-Platz am Bahnhof Oerlikon vergrössert und die Fussgängerzone entlang der Therese-
Giehse-Strasse verbreitert. Zusätzlich wird sie durch publikumsorientierte Nutzungen wie Einkaufsmöglichkeiten oder Gastronomieangebote belebt.
Durch die Einschränkung von Unterkellerungen werden grosse, langlebige Bäume ermöglicht. Zusammen mit den neu gestalteten Arkaden sorgen sie für attraktive Aussenräume sowie eine gute Beschattung insbesondere im Sommer und leisten so einen Beitrag zur Hitzeminderung und zur Verbesserung des Lokalklimas. Zusätzlich sollen die Dachterrassen intensiv begrünt und begehbar gestaltet werden.
Gemeinsame Planung sichert tragfähige Lösungen
Ein grosser Teil des ehemaligen Industriegebiets Neu-Oerlikon wird heute bereits neu genutzt. Entstanden sind Wohn- und Geschäftsbauten sowie Parkanlagen. Die vorliegende Teilrevision aktualisiert nun die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der noch nicht neu überbauten Baufelder nördlich des Bahnhofs Oerlikon. Dazu haben die Grundeigentümer ABB Immobilien AG, AXA Leben AG und Kanton Zürich zusammen mit der Stadt Zürich eine Testplanung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im «Masterplan Neu-Oerlikon 2018» festgehalten, welchem der Stadtrat im Dezember 2018 zugestimmt hat (Medienmitteilung vom 19. Dezember 2018). Dieser bildet die Grundlage für diese Teilrevision der Sonderbauvorschriften (Medienmitteilung vom 4. März 2020 zur öffentlichen Auflage).
Zur Regelung des Mehrwertausgleichs hat die Stadt Zürich mit den drei Grundeigentümern städtebauliche Verträge abgeschlossen. Der von den beiden Grundeigentümer AXA Leben AG und Kanton Zürich zu leistende Mehrwertausgleich wird für die Neuschaffung oder Aufwertung von öffentlichen Infrastrukturen eingesetzt werden. Mit der ABB Immobilien AG wurde der Mehrwertausgleich in Form der Abtretung eines Grundstücks an die Stadt vereinbart. Dies ermöglicht der Stadt Zürich einerseits die Erstellung von zusätzlichem preisgünstigem Wohnraum und leistet damit einen Beitrag an das in der Gemeindeordnung verankerte Drittelsziel für gemeinnützige Wohnungen. Andererseits kann die sich ebenfalls auf diesem Grundstück befindende Halle 550 langfristig gesichert werden, was das städtische Kulturangebot stärkt.