Rechtliche Grundlagen
Die städtische Kulturförderung stützt ihre Tätigkeit in erster Linie auf Anhang 2 des Reglements über Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Stadtverwaltung (ROAB; AS 172.101) ab.
Die Dienstabteilung Kultur erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
a. Grundlagen, Strategien und Massnahmen für die Kulturförderung;
b. Förderung von Kulturschaffenden und kulturellen Einrichtungen;
c. Förderung der Kulturvermittlung und kulturellen Teilhabe;
d. Betrieb von eigenen kulturellen Einrichtungen und Umsetzung von kulturellen Vorhaben.
Für die Subventionierung von Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen werden in jedem einzelnen Fall spezifische Rechtsgrundlagen geschaffen (Beschlüsse der Gemeinde, des Gemeinderats oder des Stadtrats, Verfügungen der Stadtpräsidentin und der Direktion Kultur, je nach Höhe und Regelmässigkeit des Beitrages).