Richtlinien und Auflagen für das Ressort Tanz und Theater
Richtlinien und Auflagen für das Ressort Tanz und Theater
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Formale Kriterien
Sämtliche formale Kriterien müssen erfüllt sein, damit auf ein Fördergesuch eingetreten werden kann:
- Die Dienstabteilung Kultur fördert das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste. (vgl. S. 5). Das Gesuch muss mindestens einem der folgenden Ressorts zugeordnet werden können: Bildende Kunst, Film, Jazz/Rock/ Pop, Literatur, Klassische/Neue Musik, Tanz und Theater.
- Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Gesuche werden von der Dienstabteilung Kultur nur in elektronischer Form entgegengenommen. Die entsprechenden digitalen Formulare befinden sich auf stadt-zuerich.ch/kultur. Die Formulare geben Auskunft, welche Unterlagen mit dem Gesuch einzureichen sind.
- Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren der Dienstabteilung Kultur erfolgt auf Deutsch.
- Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
- Im Fall eines ablehnenden Entscheids kann ein Gesuch nur dann ein zweites Mal eingereicht werden, wenn am entsprechenden Projekt/künstlerischen Vorhaben substanzielle Änderungen vorgenommen werden.
Für Projektbeiträge gelten zusätzlich folgende Kriterien:
- Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Gesucheingabe noch nicht abgeschlossen sein.
- Das Projekt muss öffentlich zugänglich sein.
- Das Projekt ist nicht selbsttragend und kann ohne öffentliche Förderung nicht realisiert werden.
- Die Realisierbarkeit des Projekts muss durch Budget und Finanzplan aufgezeigt werden und in der Regel angemessene eigene Erträge und Beteiligung Dritter aufweisen.
- Die Entschädigung der Kulturschaffenden muss angemessen budgetiert werden. Dabei sind die gesetzlichen Sozialbeiträge aufzuführen und die Empfehlungen der entsprechenden Interessenverbände zu berücksichtigen, sofern solche vorhanden sind.
- Keine Beiträge werden gesprochen an Projekte, die im Rahmen von Schulprojekten und Aus- und Weiterbildungen entstehen (z. B. Bachelor- und Masterarbeiten), deren Schwerpunkt im Bereich Laien- und Soziokultur liegt, die eine vorwiegend kommerzielle Ausrichtung aufweisen, deren Schwerpunkt aus Kurs- und Workshopangeboten und/oder Weiterbildungen und Umschulungen besteht, die zur Deckung von allgemeinen Betriebskosten dienen, die für den gleichen Zweck von der Stadt Zürich bereits gefördert wurden.
Die Anforderungen an Fördergesuche können je nach Ressort und Förderbeitrag variieren. Diese sind in den ressortspezifischen Kriterien festgehalten.
Spezifische Ausschlusskriterien für das Ressort Tanz und Theater
Keine Beiträge werden ausgerichtet an:
- Jubiläumsanlässe, Festivals, Film- und Theatersport-Projekte
- Gruppen oder Einzelkünstler*innen der freien Szene, die zeitgleich mit einem Konzeptförderbeitrag der Stadt Zürich unterstützt werden
- Gruppen oder Einzelkünstler*innen der freien Szene, die für den gleichen Zweck von einer Zürcher Ko-Produktionsinstitution (Fabriktheater Rote Fabrik, Gessnerallee Zürich, Tanzhaus Zürich oder Zürcher Theater Spektakel) einen Produktionsbeitrag erhalten (Ausnahme Förderbeitrag «Gastspielbeitrag»)
Inhaltliche Kriterien
Erfüllt ein Gesuch die formalen Kriterien, wird das Gesuch inhaltlich geprüft. Im Gegensatz zu den formalen Kriterien müssen nicht sämtliche inhaltliche Kriterien erfüllt sein, damit ein Beitrag gesprochen werden kann. Die Kriterien können je nach Förderbeitrag unterschiedlich gewichtet werden. Für einzelne Ressorts oder Förderbeiträge können zusätzliche inhaltliche Kriterien festgelegt werden. Diese sind in den ressortspezifischen Kriterien festgehalten.
Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtsicht folgender inhaltlicher Kriterien unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel:
- Qualität: Ästhetische Qualität, inhaltliche Relevanz und Nachvollziehbarkeit/ Stimmigkeit des Projekts/künstlerischen Vorhabens
- Originalität: Eigenständigkeit, Innovation und Konsequenz in den künstlerischen Ansätzen
- Entwicklungspotenzial der beteiligten Kulturschaffenden und/oder Kulturinstitutionen Ausstrahlung: Öffentlichkeitsrelevanz und Wirkungspotenzial der beteiligten Kulturschaffenden und/oder Kulturinstitutionen
- Realisierbarkeit: Umsetzbarkeit in organisatorischer, projektspezifischer und finanzieller Hinsicht
- Vernetzung: Austausch und Zusammenarbeit, insbesondere mit anderen Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen
- Vielfalt: Diversität im Hinblick auf Beteiligte, Projekt/künstlerisches Vorhaben, Kommunikation und Publikum sowie Ermöglichung von Zugänglichkeit und kultureller Teilhabe.
Erläuterungen von Begriffen
Bei personenbezogenen Beiträgen gelten als professionelle Kulturschaffende Einzelpersonen, die
- hauptsächlich als Kulturschaffende tätig sind, d. h. mit ihrer künstlerischen Tätigkeit mindestens die Hälfte ihres Lebensunterhalts finanzieren oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für künstlerische Tätigkeit einsetzen,
oder
- vom Umfeld (z. B. Veranstaltende, professionelle Kulturschaffende eines Bereichs, Kritiken/Zeitschriften, Jurys, Ausbildungsstätte) als professionell anerkannt werden.
Ausserdem gelten als professionelle Kulturschaffende Gruppen, die
- sich mehrheitlich aus professionellen Kulturschaffenden zusammensetzen
und
- im kulturellen Bereich tätig sind.
Personen, die für eine Erstausbildung an einer Kunsthochschule eingeschrieben sind, gelten nicht als professionelle Kulturschaffende.
Bei Projektbeiträgen werden Projekte als professionelles Kulturschaffen anerkannt, wenn
- die am Projekt Beteiligten mehrheitlich professionelle Kulturschaffende sind
oder
- das künstlerische Leitungsteam des Projekts aus professionellen Kulturschaffenden besteht.
Bei personenbezogenen Beiträgen müssen Kulturschaffende einen starken biografischen Bezug zur Stadt Zürich haben.
Ausserdem haben Gruppen einen starken Bezug zur Stadt Zürich, wenn
- sie sich mehrheitlich aus Kulturschaffenden zusammensetzen, die einen starken Bezug zur Stadt Zürich haben oder
- die Gruppe selbst einen starken Bezug zur Stadt Zürich hat (z. B. Standort, Produktion, Präsentation).
Bei Projektbeiträgen müssen die Projekte einen starken Bezug zur Stadt Zürich haben (z. B. beteiligte Kulturschaffende, Produktion, Präsentation).
Auflagen Ressort Tanz und Theater
Der Beitrag darf ausschliesslich zur Umsetzung des im Gesuch beschriebenen Projekts verwendet werden. Die Beitragsempfänger*innen tragen die Verantwortung für die sachgemässe Verwendung der finanziellen Mittel. Für Verpflichtungen, die die Beitragsempfänger*innen gegenüber Mitwirkenden und/oder Dritten eingehen, kann in keinem Fall die Dienstabteilung Kultur belangt werden. Bei Nicht-Einhalten der hier aufgeführten Verpflichtungen kann die Dienstabteilung Kultur bereits ausbezahlte Beiträge zurückfordern und auf künftige Gesuche der Gruppe oder der Einzelkünstler*in generell nicht eintreten.
Bei relevanten Abweichungen von im Gesuch gemachten Angaben (z. B. wesentliche konzeptionelle Änderungen, Umbesetzungen, andere Spielorte oder Veränderungen der Aufführungsformate) ist das Ressort Tanz und Theater unverzüglich zu informieren. Sachlich relevante Änderungen können eine Neubeurteilung durch die Fachkommission nach sich ziehen. Bei sachlich relevanter Abweichung vom ursprünglich angegebenen Vorhaben kann das Ressort Tanz und Theater die Beitragszusicherung zurückziehen, bzw. bereits ausbezahlte Beiträge zurückfordern.
Die Unterstützung durch die Dienstabteilung Kultur ist auf den Werbeträgern (z. B. Flyer, Plakate, Websites, Social Media, Programmhefte und -hinweise, Abendspielzettel) angemessen sowie mit Logo und dem Zusatz «Unterstützt von» zu erwähnen. Dabei ist die Verhältnismässigkeit gegenüber anderen Leistungserbringenden (z. B. Stiftungen, Sponsor*innen usw.) zu wahren. Diese Nennungspflicht gilt auch für alle Gastspiele.
Download Logo:
Das Ressort Tanz und Theater ist rechtzeitig zu den unterstützten Projekten einzuladen. Die Mitglieder der Fachkommission sowie die Mitarbeitenden des Ressorts Tanz und Theater erhalten auf Wunsch Freikarten für die von der Dienstabteilung Kultur unterstützten Projekte. Informationen und Einladungen sind zu senden an: tanztheaterfoerderung@zuerich.ch.
Die Beitragsempfänger*innen erstellen zuhanden des Ressorts Tanz und Theater bis spätestens drei Monate nach Abschluss der Produktionsphase, respektive der Gastspiele einen Schlussbericht.
Dieser enthält die folgenden Unterlagen:
- Selbstevaluation und Resonanz des Projekts
- Schlussabrechnung (inkl. eingereichtem Budget)
- Medienspiegel (falls vorhanden)
- Aufführungsstatistik (Auftritte und Auftrittsorte mit Publikumszahlen)
Der Schlussbericht ist im elektronischen Gesuchsportal beim entsprechenden Gesuch hochzuladen. Ein neues Gesuch für einen Produktionsbeitrag kann erst gestellt werden, wenn der Schlussbericht des vorherigen geförderten Projekts vorliegt.