Was tut die Stiftung?
Die Stiftung Nico Kaufmann bezweckt die Förderung von jungen konzertreifen Musikerinnen und Musikern. Sie schreibt jährlich ein Stipendium aus, für das sich Musikschaffende bewerben können, die im Ausschreibungsjahr das 35. Altersjahr noch nicht erreicht haben und in der Schweiz ihren Wohnsitz haben.
Mit dem jährlichen Stipendium beabsichtigt die Stiftung Nico Kaufmann insbesondere, die Weiterbildung solcher Musikerinnen und Musiker zu fördern. Das aus einem namhaften Geldbetrag bestehende Stipendium kann deshalb für Auslandaufenthalte, die Durchführung von geeigneten Konzerten oder die Realisierung besonderer Projekte verwendet werden. Die Ausschreibung berücksichtigt in jährlichem Wechsel jeweils ein besonderes Betätigungsfeld des Musikschaffens (Klavier, Liedbegleitung, Ballettmusik etc.).
Gesuche können nur aufgrund der Ausschreibungen in Fachzeitschriften und in der Tagespresse gestellt werden. Ausserhalb dieser Ausschreibungen werden keine Beitragsgesuche entgegengenommen. Die Ausschreibungen geben jeweils detailliert Auskunft über das Betätigungsfeld, für das im betreffenden Jahr das Stipendium ausgerichtet wird, sowie über die (qualitativen und quantitativen) Anforderungen, die dafür vorausgesetzt werden. Ein hohes musikalisches Niveau wird in jedem Fall verlangt. Die Eingaben der Bewerbenden werden von einer Jury geprüft. Der Preis wird anlässlich einer kleinen Aufführung, an der die Ausgezeichneten aufzutreten haben, durch die Stiftungsratspräsidentin überreicht.
Dem Stiftungsrat der Stiftung Nico Kaufmann gehören «von Amtes wegen» die Stadtpräsidentin und der Direktor der Musikhochschule sowie eine Vertreterin der Stifterfamilie an. Die Preisjury wird jedes Jahr neu zusammengesetzt und steht in der Regel unter dem Vorsitz des Direktors der Musikhochschule.