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Stadtrat beschliesst BZO-Teilrevision «Schützengasse 4 / Waisenhausstrasse 5»

Medienmitteilung

Die BZO-Teilrevision «Schützengasse 4 / Waisenhausstrasse 5» schafft die Voraussetzungen für die ökologisch und städtebaulich optimale Lösung eines Teilneubaus.

26. Juni 2024

Der Stadtrat hat die BZO-Teilrevision «Schützengasse 4 / Waisenhausstrasse 5» beschlossen und an den Gemeinderat überwiesen. Die BZO‑Teilrevision ermöglicht einen in die Kernzone passenden Neubau, der sich am um 1880 an dieser Stelle erbauten «Hotel Stadthof» orientiert und aus städtebaulicher sowie ökologischer Sicht eine optimale Lösung darstellt. Eine umfassende Nachhaltigkeitsprüfung der Eigentümerin zeigt, dass der Teilneubau mit Erhalt der Untergeschosse in der Gesamtbilanz den geringsten Ausstoss an Treibhausgasen erzeugt und somit eine ökologischere Lösung als die Instandsetzung oder Aufstockung des bestehenden Gebäudes ermöglicht.

Nachhaltig und publikumsorientiert

So verpflichtet sich die Eigentümerin im städtebaulichen Vertrag neu, den Teilneubau mindestens mit dem Standard MINERGIE-ECO und LEED Gold zu erstellen. Zudem sollen die Räume im Erdgeschoss ausschliesslich für publikumsorientierte Betriebe wie Läden, Restaurants, Walk‑in‑Praxen usw. sowie Empfangsräume für Nutzungen der oberen Geschosse vorgesehen werden.

Mehrwertausgleich kommt zum Zug

Die BZO-Teilrevision führt zu einer punktuellen Ausnutzungserhöhung und damit zu einem Planungsmehrwert. Der im städtebaulichen Vertrag vereinbarte kommunale Mehrwertausgleich mit der Baubeschränkung beträgt insgesamt 1,418 Millionen Franken.

Überarbeitung nach Rückweisung

Nach der Rückweisung der Vorlage durch den Gemeinderat am 23. August 2023 wurde eine umfassende Nachhaltigkeitsprüfung durch die Eigentümerin vorgenommen. Die BZO‑Teilrevision wird nun erneut an den Gemeinderat überwiesen.

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