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Komplett papierlos zur Baubewilligung

Medienmitteilung

Mehr Flexibilität bei tieferen Kosten: Ab dem 3. Juni 2024 wird das Verfahren zum Einholen einer Baubewilligung vollständig digital.

31. Mai 2024

Das baurechtliche Verfahren zum Einholen einer Baubewilligung wird ab dem 3. Juni 2024 vollständig digital und papierlos. Sämtliche Gesuchsunterlagen müssen ab diesem Zeitpunkt elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht und mit einer elektronischen Unterschrift versehen werden.

Anne von der Heyde, Direktorin des zuständigen Amts für Baubewilligungen, freut sich: «Dank neuer Rechtsgrundlagen kann das Baubewilligungsverfahren endlich vollständig digital erfolgen. Damit entfallen Doppelspurigkeiten und wir können unserer Kundschaft optimierte Prozesse mit vielen Vorteilen bieten.» Mit dem vollständig digitalen Verfahren wird das Ausdrucken der oft umfangreichen Unterlagen obsolet, was Kosten spart und die Umwelt schont. Zudem gewinnt die Kundschaft an Flexibilität und wird unabhängiger von den Öffnungszeiten des Amts. Baugesuche lassen sich rund um die Uhr online einreichen und auch die Einsichtnahme im Rahmen der Planauflage und die Beschlussbestellungen ist nun elektronisch möglich.

Baugesuche können seit dem 5. Oktober 2020 elektronisch eingereicht werden. Diese Möglichkeit wird rege genutzt: Rund 85 % der Gesuche gehen bereits auf diesem Weg ein. Mit den am 23. Oktober 2023 vom Kantonsrat verabschiedeten und am 1. April 2024 in Kraft getretenen Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes wurden nun die Grundlagen für das vollständig digitale Verfahren geschaffen.

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