Das Schulhaus und Teile der Sporthalle auf dem Schulareal Mühlebach sind in einem schlechten baulichen Zustand und bedürfen einer Instandsetzung. Bis Sommer 2026 sollen in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege unter anderem die Gebäudehülle energetisch saniert, die Statik überprüft und nötigenfalls verstärkt, die Geschossdecken brandschutz- und schalltechnisch ertüchtigt und die Schulanlage barrierefrei erschlossen werden. Die Innenräume werden behutsam instand gesetzt, wobei denkmalgeschützte Elemente in bauzeitlicher Gestalt erhalten oder restauriert werden.
Zeitgleich will die Stadt mit einer Erweiterung der Sporthalle und des Zwischenbaus, der das 150‑jährige Ensemble von Schulhaus und Sporthalle verbindet, neuen Schulraum für die steigende Anzahl Schüler*innen im Quartier schaffen. So könnten in der Schule Mühlebach künftig acht Klassen im Tagesschulbetrieb unterrichtet werden. Zunächst soll ein Teil des Zwischenbaus rückgebaut werden, um in der entstehenden Lücke zwischen Sporthalle und Schulhaus einen überdachten Hof mit Eingängen für die beiden Gebäude zu schaffen. Zwischenbau und Sporthalle werden um ein Geschoss aufgestockt, letztere zudem flächig unterkellert. Im Zwischenbau werden Regenerierküche und Mensa sowie Garderoben und Nebenräume eingerichtet. Der Aussenraum soll in weiten Teilen entsiegelt, begrünt sowie mit einem Allwetterplatz, vielfältigen Spielmöglichkeiten und Veloabstellplätzen ausgestattet werden. Zur Stromgewinnung wird auf dem Dach der Sporthalle zudem eine Photovoltaikanlage installiert.
Der Stadtrat hat mit heutigem Beschluss für die Instandsetzung des Schulhauses und die Erstellung eines Bauprovisoriums gebundene einmalige Ausgaben von 10,484 Millionen Franken sowie einen Zusatzkredit von 340 000 Franken zum Projektierungskredit (STRB Nr. 983/2019) bewilligt. Für die Erweiterung des Zwischenbaus und der Sporthalle sowie die Erstellung der PV-Anlage beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat neue einmalige Ausgaben von 14,795 Millionen Franken. Alle bewilligten und beantragten Beträge verstehen sich jeweils einschliesslich Reserven.