Am 10. Februar genehmigte der Gemeinderat den Projektierungskredit für das Schulhaus Höckler in der Manegg und den dazu notwendigen Baurechtsvertrag mit den privaten Grundeigentümern. Gut einen Monat später überwies der Gemeinderat ein Postulat, das bis zum Bau des Schulhauses eine Zwischennutzung in den bestehenden Gebäuden forderte. Diese Forderung verstiess jedoch gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Baurechtsvertrag. Zudem wurden Unterschriften für ein Referendum gegen den Beschluss des Gemeinderats gesammelt, was die Realisierung des dringend benötigten Schulhauses für die Kinder in der Manegg gefährdet hätte.
Initiative Stadtrat Odermatt – Entgegenkommen des Grundeigentümers
Aufgrund der geschilderten Ausgangslage hat Stadtrat André Odermatt veranlasst, dass sich die Stadt und die Grundeigentümer nochmals zusammensetzen, um auszuloten, ob der bereits vom Gemeinderat genehmigte Vertrag geändert werden könne, um eine Zwischennutzung bis ca. 2024 zu ermöglichen. Dank des verständnisvollen Entgegenkommens der Grundeigentümer konnten die Stadträte Odermatt und Leupi innert weniger Tage eine Absichtserklärung unterschreiben, dass der Baurechtsvertrag abgeändert wird, damit die Gebäude bis zum Baubeginn des Schulhauses für eine Zwischennutzung zur Verfügung stehen.
Stadtrat André Odermatt: «Dank dem Verständnis der Eigentümer haben wir eine gute Lösung gefunden. GewinnerInnen sind die künftigen Schulkinder in der Manegg. Ihr Schulhaus ist weiterhin gut unterwegs.» Und Stadtrat Daniel Leupi ergänzt: «Wo Zwischennutzungen möglich sind, wollen wir sie ermöglichen.»
Ein Teil der Gebäude muss im Herbst für die Passarelle «Haspelsteg» abgebrochen werden, der Rest steht für Zwischennutzungen zur Verfügung. Zusätzliche Kosten in moderater Höhe sind aufgrund der Etappierung des Rückbaus zu erwarten. Diese sollten jedoch mit den Erträgen für die Zwischennutzung aufgewogen werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass der anzupassende Vertrag nochmals im Gemeinderat genehmigt werden muss.