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Bau- und Zonenordnung

Mit der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) wird die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke geregelt, soweit diese nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht bestimmt sind.

Bauordnung

Die rechtskräftige Bauordnung ist in der Amtlichen Sammlung zu finden.

Hinweis: Achtung aktuell sind zwei Versionen der Bauordnung in Kraft. Für die Gebiete Eidmattstrasse–Streulistrasse–Hegibachstrasse–Minervastrasse W3 und Gladbachstrasse im Abschnitt Winkelriedstrasse bis Schmelzbergstrasse W3 gilt die Version Bauordnung (BZO 91/99). Im Rest der Stadt gilt die Version Bauordnung (BZO 2016). 

Pläne nach Thema

In der kommunalen Bau- und Zonenordnung wird zwischen Zonen- und Ergänzungsplänen unterschieden. Die digitalen Planprodukte sind nachfolgend entsprechend zu finden. Die analogen Pläne können kostenpflichtig beim Printshop bestellt werden.

Katasterauskunft

Via Katasterauskunft sind Informationen zur rechtskräftigen Bau- und Zonenordnung sowie weitere grundstücksrelevante Daten abrufbar. Der Zugang erfolgt über die Adresse, die Parzelle oder direkt über den interaktiven Plan.

ÖREB-Kataster

Die Dokumente der BZO sind auch im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) des Kantons verfügbar.

Erarbeitung BZO 2016

Erarbeitungsunterlagen und Informationen zu den von Rechtsmittelverfahren betroffenen Gebieten

BZO-Teilrevision «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil»

Im April 2022 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Zürich die von Stadtrat und Gemeinderat verabschiedete BZO-Teilrevision «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil».

Mit dieser Teilrevision sind in Zukunft Nutzungen wie private Zweitwohnungen oder Business-Apartments nicht mehr dem Wohnanteil anrechenbar (sofern unterjährig befristet vermietet und ohne Wohnsitz an dieser Adresse). In der Folge sollen regelmässig unterjährig befristet vermietete Zweitwohnungen wie Business-Apartments oder Wohnungen, die über Anbieter wie Airbnb vermietet werden, den knappen Wohnraum in der Stadt Zürich weniger stark beanspruchen.

Die Teilrevision ist aufgrund eines laufenden Beschwerdeverfahrens beim Bundesgericht hängig und noch nicht in Kraft. Sie entfaltet keine negative Vorwirkung.

Revision der BZO

Mit der laufenden Revision der Bau- und Zonenordnung soll die nutzungsplanerische Grundlage geschaffen werden um die Ziele einer qualitätsvollen baulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Frei- und Grünraum und an ein gutes Lokalklima zu erfüllen.

Neben dem notwendigen Nachvollzug der übergeordneten Harmonisierung der Baubegriffe werden dabei insbesondere die Stossrichtungen aus der kommunalen Richtplanung und aus den Fachplanungen Stadtbäume und Hitzeminderung wie auch aus dem Netto-Null-Ziel konkretisiert.

Weitere Informationen

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