Fragen und Antworten
Die Stadt veröffentlicht an dieser Stelle Antworten auf häufige Fragen zur BZO-Teilrevision.
FAQ zur BZO-Teilrevision
<strong>Wo finde ich die Antwort auf meine Einwendung?</strong> |
Nicht berücksichtigte Einwendungen sind im entsprechenden Bericht (> «Bauordnung, Pläne und Berichte») nach Nummer aufgeführt und begründet. Berücksichtigte Einwendungen sind in die überarbeitete Teilrevision eingeflossen und werden nicht mehr erwähnt. 29.10.2014 |
<strong>Was bedeutet die BZO-Teilrevision für mein Bauprojekt?</strong> |
Für Fragen zu konkreten Bauprojekten oder Baugesuchen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kreisarchitekten/die zuständige Kreisarchitektin: Kreisarchitekten & Kreisarchitektinnen. 16.12.2013, aktualisiert 29.10.2014 |
<strong>Werden die Bestimmungen der BZO-Teilrevision bei der Beurteilung von Baugesuchen vorangewendet?</strong> |
Ja, so schreibt es das Gesetz vor. Wo mit der teilrevidierten BZO Verschärfungen gegenüber den bisherigen Regelungen vorgesehen sind, muss die Baubehörde ab sofort die schärferen Regelungen anwenden. Lockerungen und/oder Verbesserungen kommen erst zum Tragen, wenn der Gemeinderat entschieden hat, resp. die neue BZO rechtskräftig ist. 31.10.2013, aktualisiert 29.10.2014 |