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Künstliche Beleuchtung im Aussenbereich

Beleuchtungen bringen Licht ins Dunkel der Nacht, vermitteln Sicherheit, schaffen Atmosphäre oder wecken Aufmerksamkeit. Zu helles oder unspezifisch in die Umgebung abgestrahltes Licht kann die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen, den Menschen gesundheitlich gefährden, ihn in seinem Wohlbefinden stören und zum Ärgernis werden. Der Plan Lumière ist der Leitfaden der Stadt Zürich für die ortspezifische Lichtplanung.

Lichtemissionen stagnieren auf hohem Niveau

Satellitenbild
Lichtverschmutzung im Raum Zürich aufgenommen von der Internationalen Raumstation ISS. © Paolo Nespoli, Lake Zurich by night, ESA – European Space Agency, 2012

Satellitenbilder zeigen, dass sich die Lichtemissionen der Schweiz zwischen 1990 und 2012 verdoppelten. In den letzten zwanzig Jahren haben sie parallel zum Siedlungswachstum zugenommen. Auch wenn die Situation in den Bergregionen besser ist als im Mittelland und in den städtischen Agglomerationen, gibt es in der Schweiz kaum noch einen Ort, an dem die Nacht einzig durch natürliche Dunkelheit und das Licht von Mond und Sternen bestimmt ist. Die Stadt Zürich ist eine der am hellsten leuchtenden Städte der Schweiz.

Auswirkungen auf die Gesundheit und Natur

Bäumen im Lichtbereich der Strassenbeleuchtung
Verlängerung der Vegetationszeit von Bäumen im Lichtbereich der Strassenbeleuchtung. © Alexander Reichenbach, BAFU (2017)

Ein Übermass an künstlichem Licht blendet und hat eine übermässige Raumaufhellung zur Folge. Das Licht stört den Tag-Nacht-Rhythmus, beeinfluss den Melatonin-Hormonhaushalt und kann zu Schlafstörungen führen. Ein gestörter Schlaf ist langfristig unweigerlich mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden. Es können Schlafstörungen, Depressionen und Burn-Out-Erscheinungen auftreten. Langfristig steigt infolge der verringerten Melatonin-Ausschüttung das Risiko für Diabetes, Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 

Ein direkter Einfluss von Lichtemissionen kann auch bei Tieren und Pflanzen beobachtet werden. Die Vegetationszeit von Bäumen verlängert sich im Lichtbereich einer Beleuchtung, die Bäume werfen ihre Blätter später ab. Nachtaktive Tiere werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, Lichtschneisen zerschneiden Lebensräume, stören das angeborene Orientierungsvermögen, verdrängen lichtscheue Arten und können für Insekten zur tödlichen Falle werden. Das Ablicht von Ortschaften und Gebäuden kann ziehende Tiere von ihrem Weg abbringen und in die Irre leiten.  

Grundsätze zur Begrenzung von Lichtemissionen

Lichtemissionen sind gemäss Umweltschutzgesetz (USG) in erster Linie mit Massnahmen an der Quelle zu begrenzen. Grundsätze zur Begrenzung von Lichtemissionen können und sollen berücksichtigt und angewandt werden (SN 586 491/SIA 491 «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum» 491 und Vollzugshilfe Lichtemissionen des Bundesamts für Umwelt, BAFU).

  • Braucht es eine Beleuchtung oder könnte darauf verzichtet werden?
    Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss und dabei bestehende Beleuchtungen mit einbeziehen.
  • Wie hell muss die Beleuchtung sein?
    Unter Berücksichtigung der Umgebungshelligkeit nur so hell beleuchten, wie nötig.
  • Ist das Lichtspektrum richtig gewählt?
    Lichtspektrum dem Beleuchtungszweck und der Umgebung anpassen und dabei warmweisses Licht benutzen (Farbtemperatur ≤ 2700 Kelvin).
  • Optimale Leuchtdichte
  • Keine Beleuchtung von Pflanzen

Massnahmen an der Quelle

Bauten und Anlagen

Um negative Folgen von Lichtemissionen zu minimieren, bedürfen Beleuchtungen von Bauten und Anlagen einer Bewilligung. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) überprüft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens Bauten und Anlagen mit geplanter Aussenbeleuchtung auf ihre Umweltverträglichkeit und behandelt Klagen im Zusammenhang mit Lichtimmissionen. Die Grundsätze entsprechen den Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) sowie der SIA-Empfehlung 491.

Leuchtreklamen

Aussenwerbeelemente wie Bildschirme, Leuchtschriften, Leuchtkästen, Megaposter oder Plakate prägen das Stadtbild mit. Damit die Stadt attraktiv bleibt, braucht es für die Gestaltung Grundsätze und Kriterien. Aufgrund ihrer Auffälligkeit sind Aussenwerbeelemente städtebaulich sowie stadträumlich relevant und daher bewilligungspflichtig (Konzept Plakatierung).

Veranstaltungen / Kunst im öffentlichen Raum 

Temporäre Lichtkunst-Installationen und Veranstaltungen mit Einsatz von Beleuchtungselementen bedürfen einer Veranstaltungsbewilligung. Wir empfehlen, im Zweifelsfall immer ein Gesuch einzureichen

Schaufensterbeleuchtungen

Ein Schaufenster fängt die Blicke der Kundschaft ein und lädt zum Verweilen und Anschauen der präsentierten Waren ein. Neben der Schaufensterdekoration spielt auch die Beleuchtung eine sehr wichtige Rolle. Was Sie beim Einsatz von Beleuchtungselementen in Schaufenstern berücksichtigen sollten, ist im Merkblatt «Beleuchtung in Geschäften und Schaufenstern» zusammengefasst. 

Beschwerden und Klagen

Überall wo Lichtquellen eingesetzt werden, können diese in der Nachbarschaft unangenehm auffallen. Sie können zu störenden Aufhellungen in Schlaf- und Wohnräumen führen, wenn sie im Dauerbetrieb laufen, mit einer für die Umgebung unnötigen Lichtstärke betrieben werden oder blenden. In diesen Fällen können Sie sich an die unten aufgeführten Kontakte wenden.

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