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Rechtsform Stadtspital Zürich: Stadtrat bedauert Entscheid gegen öffentlich-rechtliche Anstalt

Medienmitteilung

Der vom Stadtrat empfohlenen Umwandlung des Stadtspitals in eine öffentlich-rechtliche Anstalt fehlt die politische Unterstützung. Nun braucht es alternative Strategien, um die hochwertige Gesundheitsversorgung weiterhin zu gewährleisten.

28. März 2024

Das Stadtspital Zürich (STZ) ist ein Zentrumsspital, das sowohl für die Stadt als auch den Kanton versorgungsrelevant ist. Es behandelt einen Drittel aller stationären Patient*innen sowie über die Hälfte aller Notfälle in der Stadt Zürich. Das STZ zeichnet sich nicht nur durch exzellente medizinische und pflegerische Leistungen aus, sondern ist auch ein bedeutender Arbeitgeber und Bildungsträger. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Gesundheitswesen und der Komplexität des Spitalbetriebs stösst das STZ in seiner heutigen Rechtsform als Dienstabteilung der Stadtverwaltung an seine Grenzen.

Erweiterter Handlungsspielraum notwendig

Um die künftigen Herausforderungen zu meistern, hat der Stadtrat dem Gemeinderat im Rahmen der Beantwortung eines dringlichen Postulats (GR Nr. 2021/404) in einem Bericht Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Handlungsspielraum des STZ sowohl als Dienstabteilung als auch als öffentlich-rechtliche Anstalt erweitert werden kann. Dabei hat der Stadtrat dargelegt, wieso die öffentlich-rechtliche-Anstalt die geeignete Rechtsform für das STZ ist (vgl. Medienmitteilung vom 31. Mai 2023).

Gemeinderat entscheidet gegen öffentlich-rechtliche Anstalt

Trotz des ausführlichen Berichts und die Beantwortung zahlreicher Fragen ist die notwendige politische Unterstützung für eine Ausgliederung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt derzeit im Gemeinderat nicht gegeben. Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid des Gemeinderats, auch wenn er die Umwandlung des STZ in eine öffentlich-rechtliche Anstalt favorisiert hatte. Diese hätte entscheidende Vorteile geboten: Das STZ wäre im Eigentum der Stadt geblieben, die strategische Mitbestimmung des Gemeinderats gestärkt und die Führungsstruktur professionalisiert worden. Im Anstaltserlass hätte das Personalrecht und die attraktiven Arbeitsbedingungen der Stadt beibehalten werden können.

Neue Wege zur Stärkung des Stadtspitals Zürich

Angesichts der fehlenden politischen Unterstützung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt wird der Stadtrat nun alternative Wege im bestehenden Rahmen einer Dienstabteilung suchen, um das STZ zukunftsfähig aufzustellen. «Nun gilt es Bedingungen zu schaffen, damit das Stadtspital Zürich weiterhin eine qualitativ hohe Gesundheitsversorgung für die Zürcher Bevölkerung anbieten kann», betont der Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartement Andreas Hauri. Dies schliesst ein umfassendes Projekt zur Erweiterung des Handlungsspielraums einer städtischen Dienstabteilung ein.

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