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Wegzug ins Ausland

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Bei einem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Stadt Zürich.

Merkblatt Wegzug ins Ausland

Welche Unterlagen benötigt das Steueramt für das laufende Steuerjahr bei einem Wegzug ins Ausland? Wann muss eine Vertretung bei einem Wegzug ins Ausland bestimmt werden?

Wann muss ich beim Steueramt der Stadt Zürich vorbeikommen?

Kommen Sie gleich nach Ihrer Abmeldung beim Personenmeldeamt persönlich beim Steueramt der Stadt Zürich vorbei.

Wir besprechen mit Ihnen vor Ort, ob Ihre Steuerangelegenheiten vor Ihrem Wegzug ins Ausland definitiv erledigt werden können.

Welche Unterlagen werden für die Steuererklärung des laufenden Jahres benötigt?

Belege Einkünfte

  • Lohnausweis des laufenden Jahres bis zum Ende der Anstellung oder sämtliche monatlichen Lohnabrechnungen
  • AHV-/IV- und BVG-Renten
  • Taggelder (z.B. Arbeitslosen- und/oder Krankentaggelder)
  • Allfällige weitere Einkünfte (Alimente usw.)
  • Dividenden und Zinsen

Belege Abzüge

  • Schuldzinsen
  • Einzahlungen an die 2. und 3. Säule a
  • Spenden
  • Alimente 
  • Fremdbetreuungskosten

Belege Vermögen

  • Hat sich Ihr Vermögen bis zum Datum des Wegzugs nicht erheblich verändert, wird der aktuellen Deklaration der Vermögensstand des Vorjahres zugrunde gelegt. Ansonsten benötigen wir relevante Belege.

Die Liste ist nicht abschliessend.

Wann kann das laufende Steuerjahr abgeschlossen werden?

Wenn die Steuererklärung des laufenden Jahres erstellt werden kann, können Sie frühestens am Folgetag erneut bei uns vorbeikommen um das Steuerjahr abzuschliessen.

Besteht ein Anspruch, dass alle Steuerjahre definitiv erledigt werden?

Es besteht keinen Anspruch, dass alle Steuerjahre vor dem Wegzug definitiv erledigt werden.

Auszahlung aus 2. und / oder 3. Säule a. Welche Unterlagen benötigt das Steueramt?

Wenn vor kurzem Kapital aus Vorsorge ausbezahlt wurde oder aufgrund des Wegzugs oder Erreichung des Rentenalters eine Auszahlung stattfinden wird, benötigen wir:

  • Austrittsabrechnung der Vorsorgeeinrichtung auf welcher die Höhe sowie das Datum der Auszahlung ersichtlich sind.

Wann muss ich eine Steuervertretung benennen?

Eine bevollmächtigte Steuervertretung mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz ist in folgenden Fällen zu benennen:

  • Ihre Steuern können bis zum Zeitpunkt des Wegzugs nicht definitiv veranlagt werden.
  • Sie werden nachträglich ordentlich zur Quellensteuer veranlagt.
  • Es besteht weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz (Liegenschaft / Betriebsstätte).
  • Es besteht ein Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Schweiz.

Welche Steuern werden vor dem Wegzug ins Ausland zur Zahlung fällig und wie kann ich diese begleichen?

Vor dem Wegzug werden sämtliche – auch provisorische – Steuerbeträge zur Zahlung fällig.

Wohin wende ich mich bei weiteren Fragen zum Wegzug ins Ausland?

Steueramt
Natürliche Personen
Werdstrasse 75
Verwaltungszentrum Werd
8004 Zürich
Kontaktformular

Der Kundendienst des Steueramts im Verwaltungszentrum Werd ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 16.30 Uhr geöffnet.

Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr.

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