Vollmacht Steuerangelegenheiten
Vollmacht in allen Steuerangelegenheiten
Vollmacht in allen Steuerangelegenheiten zur Vertretung vor allen Behörden und Instanzen, zur Erhebung und Führung von Einsprachen und Rekursen, zur Ergreifung von Rechtsmitteln aller Art, sowie zum Abschluss von Vergleichen, mit dem Recht der Substitution.