Trinkwasser für Kühl- und Klimaanlagen
Kühlwasserlieferungen werden nur übernommen, wo nachweislich keine anderen Möglichkeiten zweckmässig angewendet werden können. Es wird nur die Trinkwassermenge bewilligt, welche in Bezug auf die Ausnützung dem Stand der Kühl- und Klimatechnik entspricht.
Für die Trinkwasserabgabe zu Klimazwecken wird eine jährliche Zuschlagstaxe von CHF 80.-- zuzüglich MwSt. nach kalibrierter Kühlwasserleistung in l/min. erhoben.
Der Kühlwasser-Anschluss darf erst nach Vorliegen der Bewilligung erstellt werden. Die Installation muss durch einen konzessionierten Installateur ausgeführt werden. Der Einbau einer Kalibriervorrichtung ist erforderlich. Bei unrechtmässigem Trinkwasserbezug haften der Sanitärinstallateur und der Hauseigentümer solidarisch für einen allfälligen Ausfall an Gebühren.
Das Gesuch wird durch die Wasserversorgung und Entsorgung + Recycling Zürich, Abteilung Entwässerung, überprüft und anschliessend durch die Wasserversorgung bewilligt. Eine Kopie der Bewilligung wird dem Hauseigentümer zugestellt. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Felder vollständig auszufüllen, damit wir das Gesuch speditiv und korrekt bearbeiten können.