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Aufgabe der RVKZ im kantonalen Fahrplanverfahren

Koordination der städtischen Interessen

Die RVKZ bezweckt die Mitgestaltung des öffentlichen Personenverkehrs in der Stadt Zürich im Dialog mit dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV), den marktverantwortlichen Verkehrsunternehmen des ZVV (MVU) und den Interessenvereinigungen. Sie befasst sich insbesondere mit den Fragen der Angebotsplanung und der Fahrplangestaltung 

Die RVKZ vertritt Interessen in Fragen des öffentlichen Verkehrs, die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen einer Koordination bedürfen. Da die RVKZ einzig für das Gebiet der Stadtgemeinde Zürich zuständig ist, steht hier die Koordination der Interessen der verschiedenen Quartiere, von Zentrum und Peripherie, von Pendlerinnen und Pendlern sowie Einwohnerinnen und Einwohnern im Vordergrund.

Ablauf

Die marktverantwortlichen Verkehrsunternehmungen (MVU) unterbreiten der RVKZ das Angebotskonzept für die nächste Fahrplanperiode. Die RVKZ gibt eine konsolidierte Stellungnahme an die MVU ab. 

Die RVKZ kann Begehren, die im Fahrplanverfahren berücksichtigt werden sollen, stellen. Die Begehren sind zu begründen und in Form eines Antrags dem ZVV zu unterbreiten (§ 18 und 19 PVG; § 11 FVV).

Nachdem die Fahrpläne öffentlich aufgelegt wurden, behandelt die RVKZ die eingegangenen Änderungsbegehren und nimmt dazu Stellung. Die RVKZ kann selber Änderungsbegehren stellen. Sämtliche Änderungsbegehren sind dem zuständigen MVU zur Stellungnahme zuzustellen (§ 15 Abs. 2 FVV).

Arbeitsweise

Die RVKZ führt in der Regel jährlich zwei Sitzungen durch. Die RVKZ muss gemäss § 10 FVV Vertretungen der MVU, des ZVV, der Transportunternehmen, anderer RVK und ausserkantonaler Gemeinwesen zu den Sitzungen einladen. Diese Vertretungen nehmen mit jeweils einer beratenden Stimme teil.  Interessierte Kreise wie Pro Bahn Schweiz, Zürich Tourismus, Flughafen Zürich AG, usw. können zu den Sitzungen eingeladen werden.

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