Organisationsreglement
Organisationsreglement des Departements der Industriellen Betriebe
Am 27. Januar 2022 hat der Departemensvorsteher das Organisationsreglement des Departements der Industriellen Betriebe (OrgR DIB) erlassen. Dieses regelt insbesondere die Entscheidungsbefugnisse der Mitarbeitenden in den Dienstabteilungen und des Departementssekretariats.
Das OrgR DIB findet sich in der Amtlichen Sammlung (AS 172.360) der städtischen Rechtserlasse. Für das Departementssekretariat sowie für die drei Dienstabteilungen ewz, VBZ und WVZ besteht je ein separater Anhang, der ebenfalls vom Departementsvorsteher erlassen wird: