Rechtlicher Hinweis
Baulinienpläne werden nach deren Festsetzung durch den Gemeinderat gemäss § 108 PBG öffentlich aufgelegt. Direktbetroffene Grundeigentümer*innen werden schriftlich benachrichtigt.
Die Baulinienpläne und Dokumente sind öffentlich zugänglich. Sie sind im Tiefbauamt, Amtshaus V, Werdmühleplatz 3, verfügbar.