Wird eine Baute oder Anlage mit Baujahr vor 1990 abgebrochen oder wird eine solche mit einer Bausumme grösser als 200 000 Franken umgebaut, so unterliegt die Prüfung des Bauvorhabens im Bereich Gebäudeschadstoffermittlung und Entsorgung der privaten Kontrolle.
Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept
Die Bauherrschaft muss von einer Fachperson eine Schadstoffuntersuchung und ein Entsorgungskonzept erarbeiten lassen. Das Entsorgungskonzept umfasst folgende Punkte:
- Resultat der Schadstoffuntersuchung
- Vorgaben zur Entfernung allfälliger Schadstoffe
- Vorgaben für die Entsorgung der anfallenden Bauabfälle
Auch wenn keine Schadstoffe ermittelt wurden, ist ein Entsorgungskonzept zu erstellen, falls mehr als 200 m³ fest Bauabfälle anfallen.
Eine befugte Fachperson der privaten Kontrolle für Rück- und Umbau prüft das Entsorgungskonzept sowie die zugrundeliegende Schadstoffuntersuchung auf Vollständigkeit und Richtigkeit und dokumentiert das Ergebnis im «Prüfbericht Entsorgungskonzept». Die Bauherrschaft und die befugte Fachperson Rück- und Umbau bestätigen den Prüfbericht mit ihren Unterschriften. Der Prüfbericht muss für die Baufreigabe vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
Reichen Sie den unterschriebenen Prüfbericht, inklusive der Schadstoffermittlung und des Entsorgungskonzepts, nachgelagert über das Online-Formular ein. Die Unterlagen müssen spätestens vor der Baufreigabe dem Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) vollständig und korrekt vorliegen.
Alternativ können Sie den unterschriebenen Prüfbericht, inklusive Schadstoffuntersuchung und Entsorgungskonzept, zusammen mit dem Baugesuch einreichen.
Empfehlung: Reichen Sie den Prüfbericht der Privaten Kontrolle vor einer allfälligen Schadstoffsanierungseingabe ein. Damit verhindern Sie unnötige Nachsanierungen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Entsorgungsnachweis zu erstellen und einzureichen. Der Nachweis enthält eine vollständige Zusammenstellung für sämtliches belastetes und unbelastetes Rückbaumaterial. Der Entsorgungsnachweis ist wiederum von der befugten Fachperson für die Private Kontrolle mittels Prüfbericht zu kontrollieren.
Beratung
Haben Sie Fragen zum Umgang mit Gebäudeschadstoffen, deren Entsorgung oder zur Schadstoffsanierung? Der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) ist Ihr Ansprechpartner. Unsere Fachleute beraten Sie gerne.