Um sicherzustellen, dass umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe fachgerecht erkannt und entsorgt werden, werden im Kanton Zürich für Rückbaumaterialien aus dem Hochbau nachfolgende vier Fälle unterschieden («Handbuch zur privaten Kontrolle im Fachbereich Rück- und Umbau im Kanton Zürich», Ziff. 3.11 Anhang BBV).