Anforderungen
Klimatisierende Räume haben gemäss Normen SIA 180 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden» und SIA 382/1 «Lüftungs- und Klimaanlagen» bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Dies betrifft vor allem:
- guten Wärmeschutz und gute Dichtigkeit der Gebäudehülle
- hohe Wärmespeicherfähigkeit von mindestens 30 Wh/Km²
- guten automatisierten Sonnenschutz
- Trennung unterschiedlicher Nutzungen
- effiziente Beleuchtung mit tiefen Anschlusswerten
- hygroskopische feuchtespeichernde Oberflächen bei Befeuchtung
Es ist sicherzustellen, dass nicht gleichzeitig geheizt und gekühlt wird.
Bewilligung
Die vollständigen Unterlagen sind im ordentlichen Bewilligungsverfahren dem Baugesuch beizulegen oder spätestens vier Wochen vor Baubeginn beim Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) in einem nachgeschalteten Bewilligungsverfahren einzureichen.
- Hauptformular EN-ZH
- Formular EN-110 «Kühlung/Befeuchtung»
- Formular EN-105 «Lüftungstechnische Anlagen» zusätzlich bei Kühlung über die Zuluft
- Nicht genutzte Abwärmeleistung
- Art und Typ des Kältemittels und deren Anlagefüllmenge
Anzugeben sind die Leistung, die gekühlten Flächen und allenfalls COP und Kaltwassertemperaturen. Voraussetzung für eine Kühlung sind die baulichen Anforderungen, wie sie auf der Seite 2 des Formulars EN-110 beschrieben sind. Dazu gehören im Besonderen der geforderte g-Wert, ein automatisierter Sonnenschutz, die Wärmespeicherfähigkeit und betrieblich die internen Lasten. Die Abwärmenutzung ist aufzuzeigen. Dem Nachweis sind die Pläne und Prinzipschematas beizulegen.
Die Grundrisspläne müssen die Räume aufzeigen, welche gekühlt oder befeuchtet werden (Flächen blau eingefärbt) und von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer unterschrieben sein.
Die Berechnung des Schalldruckes am nächsten Emissionsort: Die Empfindlichkeitsstufe sowie weitere für das Projekt wichtige Informationen wie z. B. Inventare können auf den entsprechenden Webseiten bzw. durch eine Externer Link:Online-Katasterauskunft bezogen werden.
Mit dem Bauentscheid erhalten Sie die Auflage, das Lüftungsprojekt zu erstellen. Spätestens vier Wochen vor Ausführung sind dem UGZ die vollständigen Projektunterlagen zur Bewilligung einzureichen. Dies sind:
- Detailliertes Prinzipschema der Kälteanlage inkl. Abwärmenutzung oder Beschreibung des Free-Cooling-Betriebs (nur falls keine Abwärmenutzung für Warmwasser, Heizung oder anderweitig möglich ist); nicht genutzte Abwärmeleistung
- Leistungs- und Temperaturangaben (Wassertemperaturen, Kältemitteltemperaturen, COP der Kältemaschine, Anschlusswerte der Kältemaschine)
- Art und Typ des Kältemittels und deren Anlagefüllmenge
Lüftungsnachweis
Im Kanton Zürich kann der Lüftungsnachweis von einer amtlich akkreditierten Fachperson ausgefüllt werden – das entspricht dem Konzept der sogenannten «Privaten Kontrolle». Der Kanton Zürich führt eine Externer Link:Liste der Personen, die zur privaten Kontrolle zugelassen sind.
Ein vollständiger Lüftungsnachweis besteht aus den ausgefüllten Formularen, Plänen und Berechnungen. Lüftungs- und Klimatisierungsprojekte können Sie online einreichen.
Beratung
Haben Sie Fragen zur Bewilligung einer Lüftungs- oder Klimaanlage? Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständige Fachperson des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich (UGZ). Unsere Fachleute beraten Sie in allen Aspekten von Klimaanlagen und Lüftungen sowie bei der Auflagenerfüllung.