Je nach Klassierung der Strasse gemäss kommunalem Verkehrsplan der Stadt Zürich lässt sich der Ausfahrtstyp gemäss Anhang 2 der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) bestimmen. Es wird zwischen dem Ausfahrtstyp A und Ausfahrtstyp B unterschieden.
Ausfahrtstyp A
Für den Ausfahrtstyp A gelten grundsätzlich folgende Kriterien:
- verkehrsberuhigte/r Strasse/Weg
- Tempo 30 oder Begegnungszone (Tempo 20)
- i.d.R. keine öffentlichen Verkehrsmittel (Bus/Tram)
In der Stadt Zürich verkehren Buslinien auch in Tempo-30-Zonen. In solchen Fällen ist insbesondere die grosszügigere Sichtweite (gemäss Anhang 3 der VErV) einzuhalten. Zu beachten ist, dass der Ausfahrtstyp A in Tempo-30-Zonen lediglich dann angewendet werden darf, wenn an der betroffenen Strasse kein erhöhter Durchgangsverkehr vorhanden ist.
Nachstehend finden Sie die Anforderungen des Ausfahrtstyps A sowie die entsprechenden Normblätter.
Ausfahrtstyp B
Für den Ausfahrtstyp B gelten grundsätzlich folgende Kriterien:
- Sammel- / Hauptverkehrs- oder Verbindungsstrasse
- hohes Verkehrsaufkommen
- Tempo 50 oder mehr
- meistens öffentliche Verkehrsmittel (Bus/Tram)
Nachstehend finden Sie die Anforderungen des Ausfahrtstyps B sowie die entsprechenden Normblätter.
Ausgestaltung von Grundstücks- und Garagenzufahrten
Anforderungen bei Velovorzugsrouten
Verkehrserschliessungsverordnung (VErV)
Wendeschablone
Für konkrete Fragen zu Ihrem Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihr Verkehrsplanungsbüro.