Der kommunale Richtplan SLöBA setzt dort an, wo die Themen des regionalen Richtplans auf der Gemeindeebene konkretisiert und ergänzt werden sollen. Er zeigt auf, wie die Anforderungen an eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung vor dem Hintergrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums erfüllt werden können.
Er macht Vorgaben im Sinne behördenverbindlicher Aufträge für die nachfolgende Planungsebene. Der Richtplan ist nicht parzellenscharf und entfaltet keine direkte Rechtswirkung auf Private. Die grundeigentümerverbindliche Konkretisierung erfolgt mit den Instrumenten der Nutzungsplanung.
Am 10. April 2021 hat der Gemeinderat den kommunalen Richtplan festgesetzt (GR Nr. 2019/437). Nach einer Volksabstimmung und der Genehmigung durch die Baudirektion am 13. Juni 2022 erfolgte die Publikation der Rechtskraft per 14. September 2022.
Zürich wächst, bis 2040 könnten Szenarien zufolge etwa 520 000 Personen innerhalb der Stadtgrenzen wohnen, und auch die Zahl der Arbeitsplätze würde entsprechend zunehmen. Die Stadt Zürich versteht dieses Wachstum als Rahmenbedingung und Chance.
Auch wenn mit der gültigen Bau- und Zonenordnung umfangreiche Reserven vorliegen, ist es erforderlich, mit zusätzlichen Massnahmen dem Bevölkerungswachstum Rechnung zu tragen. Die Bauzonen in der Stadt Zürich werden auch in Zukunft nicht erweitert werden. Der Bedarf an Flächen muss also mit einer baulichen Verdichtung nach innen im Bestand stattfinden. Dazu braucht es die Koordination und Abwägung vielfältiger Ansprüche an das knappe Gut «Fläche». Der Richtplan SLöBA schafft dafür behördenverbindlich die richtigen Bedingungen.
Mit der erstmaligen Erarbeitung des kommunalen Richtplans konkretisierte die Stadt Zürich, welche Gebiete für die qualitätsvolle bauliche Verdichtung geeignet sind. Zudem werden Flächen bezeichnet für die Versorgung mit öffentlichen Freiräumen sowie für kommunale öffentliche Bauten und Anlagen – etwa für die Volksschule oder für Sportnutzungen.
der Richtplan ist aber auch ein wichtiges Koordinationsinstrument: Er zeigt auf, wie die bauliche Dichte mit dem Verkehr und dem Angebot an erneuerbarer Energie abgestimmt werden muss. Zudem macht er Vorgaben für weitere räumliche Aspekte einer umwelt- und sozialverträglichen Stadtentwicklung.
Das Wachstum der Wohn- und Arbeitsbevölkerung ist Rahmenbedingung und Chance. Die dadurch entstehenden Handlungsmöglichkeiten sollen zum Vorteil für die räumliche Stadtentwicklung genutzt werden. Die folgenden Themen nehmen dabei einen besonders wichtigen Stellenwert ein:
Nicht alle Stadtteile sind gleichermassen für Veränderung und bauliche Verdichtung geeignet. Je nach Geschichte, Funktion in der Gesamtstadt, Identifikation der Bevölkerung mit dem jeweiligen Stadtteil, Baustruktur und Bausubstanz, Freiraumstrukturen und Topografie besitzen Gebiete unterschiedliche «Fähigkeiten» für Veränderungen. Geeignet sind vorab Gebiete mit sehr guter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, einem hohen Potenzial für Erneuerung der Bauten sowie geeigneten stadtklimatischen Voraussetzungen. Diese liegen vorwiegend in den ehemaligen «Aussenquartieren» und sind Teil der grossen überregionalen Entwicklungsräume Zürich Nord/Leutschenbach/Glattal, Flughafen-Region und Zürich-West/Altstetten/Limmattal.
Mit der Zunahme der Bevölkerung und der baulichen Verdichtung wächst die Bedeutung der Quartierzentren mit ihren öffentlichen Stadträumen und Plätzen. Sie bilden die bewährte polyzentrische Struktur der Stadt Zürich. Zusätzliche BewohnerInnen in einem Stadtteil führen zu einer erhöhten Nachfrage nach gut erreichbaren Orten mit verschiedenen Angeboten.
Entsprechend sind die Quartierzentren so zu gestalten, dass sie für vielfältige Nutzungen, die Erfüllung der Nahversorgungsfunktion sowie als Aufenthalts- und Begegnungsräume geeignet sind. Die räumlichen Schwerpunktsetzungen sind wichtig, damit die Zentrumsnutzungen von möglichst hohen Publikumsfrequenzen profitieren können.
Entlang wichtiger Stadtachsen sollen funktional gestaltete und belebte Strassenräume und eine räumliche Verbindung der Quartiere entstehen.
Zusammen mit der baulichen Verdichtung steigt die Anforderung an die gute Versorgung mit Freiräumen für unterschiedliche Funktionen wie Aufenthalt, Begegnung, Erholung, Ruhe, Bewegung, Spiel und Sport.
Je nach Quartier und Versorgung mit öffentlichen Parkanlagen und Plätzen oder privaten Freiflächen sind neue öffentliche Freiräume zu schaffen und die Qualität und die Erreichbarkeit bestehender Freiräume zu verbessern. Für all diese Nutzungen sind bedarfsweise öffentlich nutzbare Flächen zu sichern.
Die Stadt bietet auch Raum für eine Vielfalt an wild lebenden einheimischen Pflanzen und Tieren. Diese sind für ihr Überleben auf ausreichend grosse, naturnahe und miteinander vernetzte Lebensräume angewiesen, wozu beispielsweise extensiv genutzte Wiesen, Bachläufe oder Gebüsche, aber auch Wälder und Flussräume gehören. Die Lebensräume im Siedlungsgebiet sollen mit denjenigen in der Landschaft verbunden sein. Dieses Netzwerk der ökologisch wertvollen Lebensräume soll erhalten, ergänzt und aufgewertet werden.
Mit zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohnern steigt die Nachfrage nach öffentlichen Einrichtungen. Für die grossen öffentlichen Anlagen wie Spitäler, Hoch-schulen, Kantonsschulen oder Theater sind die Standorte im kantonalen Richtplan gesichert. Im regionalen Richtplan wurden wichtige Gebiete mit Nutzungsvorgaben (öffentliche Bauten und Anlagen) erfasst.
Das Augenmerk der kommunalen Planung liegt auf der Sicherung von grösseren Flächen für Schulanlagen für die Volksschule, Sportanlagen sowie Sicherheits- und Werkbauten. Für all diese Nutzungen sind bedarfsweise Flächen im öffentlichen Interesse zu sichern.
Mit der baulichen Verdichtung und der Zunahme der Bevölkerung verändern sich das soziale Gefüge und das Zusammenleben in den Stadtgebieten. Damit geht das Verschwinden teilweise günstiger Bestandswohnungen in einem Umfeld einher, das von einer hohen Nachfrage nach Wohnungen und entsprechend hohen Preisen geprägt ist. Die Stadt setzt sich deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Bereitstellung eines substanziellen Anteils preisgünstigen Wohnraums in möglichst kleinräumiger Verteilung ein. Ohne wohnpolitische Massnahmen muss mit sozialen Verdrängungs- und Entmischungsprozessen gerechnet werden.
Diese Veränderungsprozesse müssen von der öffentlichen Hand, unter Einbezug der privaten Eigentümerschaften, beobachtet, begleitet und möglichst sozialverträglich gestaltet werden.
Die Gewährleistung und die Entwicklung funktionierender Stadt- und Quartierzentren sowie attraktive öffentliche Stadt- und Freiräume tragen dazu bei, dem Zusammenleben und den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens wie Nahversorgung, Begegnung und Erholung Rechnung zu tragen.
Die Umsetzung der übergeordneten raumplanerischen Vorgabe der Innenentwicklung wirkt sich im Stadtgebiet belastend auf die Situation des Strassenlärms und das Stadtklima aus.
Die Steuerung der Entwicklung muss den Anforderungen an ein günstiges Stadtklima Rechnung tragen und auf eine Verbesserung der bestehenden Belastungen in den Bereichen Lärm, Luft und Wärme hinwirken.
Von grösster Bedeutung sind die Minimierung der Verkehrserzeugung, die Verstetigung des Verkehrs sowie die Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der Er-schliessung. Einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima leisten die Grünräume, der Wald, die Gewässer sowie ein angemessener Bestand an Grossbäumen und unversiegelten Flächen. Auf der Stufe Nutzungsplanung und konkreter Projekte sind für den Lärmschutz und das Klima gebietsspezifische Lösungen zu realisieren.