Damit ein Baugesuch bewilligt werden kann, braucht es die positive Stellungnahme aller beteiligten städtischen Stellen. Das Amt für Baubewilligungen gleicht allfällige sich widersprechende Auflagen ab und koordiniert eingereichte Baugesuche mit den vernehmlassenden stadtinternen Stellen und bei Bedarf mit der kantonalen Baudirektion oder anderen externen Stellen.
Verfahrensleitung Baugesuche
Amt für Baubewilligungen
Es ist zuständig für:
- Vollzug baupolizeilicher Vorschriften
- Baugesuchsberatung
- Baugesuchsprüfung zuhanden der Bausektion
- Erteilung von baupolizeilichen Bewilligungen
- Anlaufstelle in Bausachen
- Kontrolle der Bauausführung
- Kontrolle der Aufzüge und Krane
Städtische Vernehmlassungsstellen
Je nach Art des Bauvorhabens werden folgende städtische Stellen ins Baubewilligungsverfahren einbezogen:
Amt für Städtebau
Dienstabteilung Verkehr
Sie ist zuständig für:
Feuerpolizei
Es ist zuständig für Brandschutz:
- Überprüfen der Einhaltung der Brandschutznormen
- Genehmigen von Brandschutzplänen
Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich
Es ist zuständig für die Überprüfung und Bewilligung von:
- Gastwirtschaftsbetrieben und Lebensmittelbetrieben, Vereinslokalen
- Kinderkrippen und Horten
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Hindernisfreiem Bauen
- energetischen Massnahmen
- Gebäudeschadstoffen und Bauabfällen
- Lüftungs- und Klimaanlagen
- Tankanlagen
- Lärmschutz
- Lichtemissionen
- Luftreinhaltung auf Baustellen
- nichtionisierender Strahlung / Mobilfunkanlagen
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
Es ist zuständig für:
- Benutzung öffentlicher Grund
- Erschliessung, Parkplatzthemen und Baulinienbereich
- Beurteilen der Umgebungsgestaltung durch Grün Stadt Zürich
- Genehmigen der Entwässerung durch Entsorgung und Recycling
- Ausstellen des bestätigten Katasterplans als Grundlage
- Erstellen der Baumassberechnung zur Prüfung relevanter Dimensionen
- Erstellen von Liegenschaftsmutationen zur Grundlagebereinigung
Sicherheitsdepartement
Es ist zuständig für:
Departement der industriellen Betriebe
Es ist zuständig für:
- Überprüfen von Wasserversorgungsleitungen
- Überprüfen von elektrische Versorgungsanlagen
- Beurteilen und Bewilligen von betriebstechnischen Aspekten im Bereich von Haltestellen und Fahrleitungsanlagen der VBZ
Kantonale und eidgenössische Stellen
Kantonale und eidgenössische Vernehmlassungsstellen müssen ebenfalls berücksichtigt werden, wenn folgende Prämissen vorliegen (Koordination):
- Lage an Staats- oder Nationalstrasse
- Lage ausserhalb der Bauzone
- Lage im Waldabstandsbereich Lage im Bereich von Natur- und Heimatschutzobjekten
- Lage in archäologischen Schutzzonen
- Lage in Bezug auf Grundwasser
- Lage in Bezug auf Oberflächenwasser
- Lage in Bezug auf belastenden Standort Lage im Bereich von Eisenbahnbetriebsgebiet
- Abwasserentsorgung mit Einleitung in Oberflächengewässer
- Abwasserentsorgung mit Versickerung
- Abwasserentsorgung und wassergefährdende Flüssigkeiten
- Luftfahrtshindernisse
Separate Bewilligungsverfahren
Für folgende Vorhaben können sich Bauwillige mit dem Gesuch direkt an die betreffende Stelle wenden, die das Verfahren durchführt.