Sie wollen bauen und möchten wissen, wie der Prozess für eine Baubewilligung abläuft? Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun müssen.

Prüfen Sie zuerst, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Bewilligung brauchen.
In der Katasterauskunft finden Sie Informationen über Ihr Grundstück. Dort können Sie nachschauen, in welcher Zone Ihr Grundstück liegt. Sie sehen auch, ob es besondere Vorgaben gibt, zum Beispiel Vorschriften zum Denkmalschutz.
Schauen Sie sich die wichtigsten Rechtsgrundlagen an. Dazu gehören das Planungs- und Baugesetz des Kantons und die Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich. Es ist hilfreich, eine Fachperson zu beauftragen, die sich mit den Zürcher Baugesetzen auskennt.
Erstellen Sie die Unterlagen für Ihr Bauvorhaben.
Nach dem Erstellen der Unterlagen helfen Ihnen die Kreisarchitekt*innen vom Amt für Baubewilligungen. Sie besprechen mit Ihnen das Vorgehen und welche Unterlagen notwendig sind. Zudem wird das Verfahren für Ihr Baugesuch festgelegt. Für die Beratung müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Je nach Projekt müssen noch andere Dinge geklärt werden, zum Beispiel Brandschutz oder Umweltschutz. Nutzen Sie dafür das Beratungsangebot der Fachstellen.
Haben Sie alle Unterlagen bereit und alle Vorabklärungen gemacht? Dann können Sie Ihr Baugesuch online einreichen.
Wichtig:
- Sie können Ihr Baugesuch nur online auf der Website des Kantons «eBaugesucheZH» einreichen.
- Mehr Informationen finden Sie unter Baugesuch online einreichen
Das Baugesuch wird jetzt von den Fachstellen innerhalb der Vorprüfungsfrist von 21 Tagen kontrolliert. Wenn Unterlagen fehlen oder Fragen auftauchen, meldet sich das Amt für Baubewilligungen bei Ihnen. Wie lange die folgende Bearbeitungsfrist dauert, hängt von der Art des Verfahrens ab.
Allgemein gilt: Je besser Sie das Baugesuch vorbereiten, desto einfacher verläuft der Prozess bis zur Baubewilligung.
Ihr Baugesuch wird je nach Art des Verfahrens öffentlich ausgeschrieben. Man kann es 20 Tage lang auf der Website eAuflageZH anschauen. Wer das Baugesuch zugeschickt haben möchte, kann das direkt über eAuflageZH beantragen.
Sie erhalten den Bauentscheid digital über die Plattform eBaugesucheZH. Sie als Bauherrschaft oder berechtigte Personen können dagegen Rekurs einreichen.
Wenn innerhalb von 30 Tagen nach dem Bauentscheid kein Rekurs eingereicht wird, ist der Bauentscheid rechtskräftig.
Wenn kein Rekurs vorliegt, heisst das: Nach Erfüllung der Auflagen und Einreichung der geforderten Zusatzinformationen können Sie mit Baufreigabe des Amt für Baubewilligungen bauen.
Ein rechtskräftiger Bauentscheid heisst nicht, dass Sie sofort mit dem Bauen beginnen können. Sie brauchen eine Baufreigabe des Amtes für Baubewilligungen. Diese bekommen Sie, wenn Sie die Auflagen im Bauentscheid erfüllen.
Sie müssen die Baukontrolle des Amtes für Baubewilligungen informieren (§327 PBG, §23 BVV). Diese überprüft, ob Ihre Baustelle sicher ist. Sie prüft auch, ob das Bauvorhaben gemäss der Bewilligung umgesetzt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Baustelle gestoppt werden.
Sobald Sie Ihr Bauprojekt beendet haben, melden Sie dies bitte dem Amt für Baubewilligungen. Danach wird es von der Baukontrolle abgenommen.