Eine umfassende Vorbereitung und die frühzeitige Einbindung von Lärmschutzexperten können Verzögerungen im Genehmigungsverfahren vermeiden und zu zufriedenstellenden Lösungen für alle Beteiligten führen.
Haben Sie die Vorschriften und planerischen Grundlagen zum Schall- und Lärmschutz studiert? Bitte beachten Sie, dass das Wissen über die Vorschriften und planerischen Grundlagen bei einer Beratung vorausgesetzt wird.
Unsere Fachleute stehen Ihnen beratend zur Seite, welche lärmrelevanten Dokumente Sie für Ihre Baueingabe benötigen. Es ist ratsam, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Besonders bei grossen Bauprojekten wie Wohnüberbauungen oder Industrieanlagen können wir so rechtzeitig auf mögliche Hemmnisse im Bewilligungsverfahren hinweisen.
Der Fachbereich Lärmschutz ist eine vernehmlassende Stelle im Baubewilligungsverfahren. Wir prüfen im Rahmen des Bewilligungsprozesses, ob Ihr Projekt hinsichtlich Lärm- und Schallschutzes bewilligungsfähig ist.
Die Fachstelle Lärmschutz erstellt keine Lärmgutachten oder Schallschutznachweise. Diese sind von einer Fachperson zu erstellen. Auch nehmen wir im Rahmen einer Beratung keine inhaltlichen Vorprüfungen von Lärmschutz- und Schallschutznachweisen vor. Die Anforderungen an den Schallschutz werden in der Regel zum Zeitpunkt der Baufreigabe im Rahmen einer Ausführungskontrolle geprüft.
Alle Auskünfte sind rechtlich unverbindlich. Die Bausektion entscheidet im Rahmen des Bewilligungsverfahrens, ob Ihr Vorhaben bewilligt werden kann (baurechtlicher Entscheid).
Fachbereich Lärmschutz
Telefon +41 44 412 20 20
Sie haben einen Bauentscheid erhalten und müssen Auflagen zum Lärm- oder Schallschutz erfüllen? Unsere Fachleute im Bereich Lärmschutz helfen Ihnen, die erforderlichen Unterlagen für die Auflagenerfüllung zusammenzustellen.
Fachbereich Lärmschutz
Telefon +41 44 412 20 20
Haben Sie den Bauentscheid erhalten und die darin geforderten Auflagen erfüllt? Reichen Sie hier die Unterlagen zur Auflagenbereinigung online ein.
Fühlen Sie sich durch Lärm von Gewerbeanlagen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Parkierungsanlagen oder anderen ortsfesten Anlagen gestört? Wenden Sie sich an den Fachbereich Lärmschutz des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich (UGZ).
Fachbereich Lärmschutz
Telefon +41 44 412 20 20
Für Beschwerden zu nachfolgenden Lärmarten ist die Stadtpolizei zuständig:
- Lärm mobiler Geräte, Maschinen und Anlagen
- Baulärm
- Veranstaltungslärm, Musik- und Lautsprecher
- Lärm von Gastwirtschaftsbetrieben
- Nacht- und Ruhestörung
- Lärm von Tieren
Hier gelangen Sie zum Feedbackformular der Stadtpolizei.