Wenn Sie ein Grundstück in der Stadt Zürich veräussern, müssen Sie gemäss § 226 StG innert 30 Tagen nach der Handänderung eine Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer beim Steueramt einreichen.
Sollte diese Frist in Ausnahmefällen nicht ausreichen, können Sie mit dem nachfolgenden Formular eine Fristerstreckung beantragen.