Nach Ablauf der Einsprachefrist von 10 Tagen ab Empfang, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Dann müssen Sie die Busse und die Gebühren bezahlen.
Können Sie die Busse und die Gebühren nicht auf einmal bezahlen? Dann ist eine Ratenzahlung und/oder Stundung (Verschiebung der Zahlungsfrist) möglich.
Werden die Busse und die Gebühren nicht bezahlt, folgt die Betreibung.
Ist von diesem Betreibungsverfahren kein vollständiges Ergebnis zu erwarten oder mündet sie in einem Verlustschein, wird die mit dem Strafbefehl unbedingt ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe (Gefängnis) vollzogen.
Haben Sie die Busse nicht bezahlt und ist aus der Betreibung ein Verlustschein hervorgegangen? Wenn Sie die Busse nicht bezahlen, müssen Sie in das Gefängnis (Ersatzfreiheitsstrafe). Die Ersatzfreiheitsstrafe dauert mindestens einen Tag und richtet sich nach der Bussenhöhe. Berechnet wird die Ersatzfreiheitsstrafe in der Regel zu einem Satz von 100 Franken pro Tag.