Bevor erbrechtliche Streitigkeiten vor Gericht gebracht werden können, müssen Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten. Der erste Schritt dazu ist die Einreichung eines Schlichtungsgesuchs.
Wo muss die Klage eingereicht werden?
Erbrechtliche Klagen (zum Beispiel Ungültigkeitsklage, Herabsetzungsklage, Teilungsklage) sind am letzten Wohnsitz der erblassenden Person einzureichen.
Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
Das Klageformular muss die klagende und die beklagte Partei benennen, gültige Zustelladressen angeben und ein Rechtsbegehren enthalten. Das Rechtsbegehren enthält Ihre Forderung, die Sie von der beklagten Partei beanspruchen.
Eine vorherige Betreibung ist nicht erforderlich, aber wenn bereits eine Betreibung durchgeführt wurde, ist es ratsam, eine Kopie des Zahlungsbefehls beizulegen.
Eine kurze Begründung der Klage sowie die Beilage von Belegen (z.B. ein Testament) helfen allen Beteiligten bei der Vorbereitung der Verhandlung. Alle Dokumente müssen mindestens in zweifacher Ausführung eingereicht werden (eine Kopie für das Friedensrichteramt und eine für jede Gegenpartei).
Ablauf des Verfahrens
- Einleitung eines Verfahrens
- Abschluss des Verfahrens
- Gebühren