- Sie müssen nichts tun, damit Ihr Kind beim Zivilstandsamt angemeldet wird.
- Nicht verheiratete Elternteile können die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen lassen.
- Bei verheirateten Elternteilen geschieht die Anerkennung automatisch.
- Informationen für gleichgeschlechtliche Ehepaare über die Mutterschaftsanerkennung und Co-Mutterschaft.
- Im Spital oder Geburtshaus füllen Sie das Formular «Namensgebung» aus und geben es dort ab.
- Das hilft, damit Sie die Geburtsurkunde schneller erhalten.
Nach der Geburt füllen Sie das Formular «Namensgebung» aus. Sie können danach eine Geburtsurkunde bestellen. Das Spital oder Geburtshaus meldet dann die Geburt dem Zivilstandsamt. Es trägt Ihr Kind ins Zivilstandsregister ein und erst danach wird Ihnen die bestellte Geburtsurkunde zugestellt.
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
- Geben Sie das Formular innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt im Spital oder im Geburtshaus ab.
- Das Formular muss immer im Spital oder im Geburtshaus abgegeben werden, egal ob der Name des Kindes schon feststeht oder nicht.
- Wenn Sie mehr Zeit für die Wahl des Namens brauchen, lassen Sie das Feld leer. Dann schickt Ihnen das Zivilstandsamt ein neues Formular nach Hause. Beachten Sie, dass es länger dauert, bis Sie die Geburtsurkunde erhalten.
- Wenn Sie die Geburtsurkunde schnell brauchen (zum Beispiel für eine ID), muss der Name eingetragen sein.
- Der Name, den Sie für Ihr Kind wählen, ist festgelegt. Eine spätere Änderung des Namens muss genehmigt werden und kostet Geld.
Sie bestellen die Geburtsurkunde im Webshop des Zivilstandsamts
- Auf dem Formular «Namensgebung» hat es einen QR-Code, der zu unserem Webshop führt. Dort können Sie die Geburtsurkunde bestellen.
- Nach der Geburt können Sie jederzeit eine Geburtsurkunde online im Webshop bestellen.
- Wenn ein Kind in der Stadt Zürich geboren wird, muss diese Geburt gemeldet werden.
- Das Spital oder das Geburtshaus meldet jede Geburt automatisch dem Zivilstandsamt.
- Bei einer Hausgeburt meldet eine anwesende medizinische Fachperson die Geburt. Falls keine medizinische Fachperson dabei ist, rufen Sie uns bitte an.
- Das Zivilstandsamt hat die Meldung der Geburt und Ihr Formular «Namensgebung» erhalten.
- Ihr Kind wird im Zivilstandsregister eingetragen.
- Wenn Sie die Geburtsurkunde schon bestellt haben, erhalten Sie diese mit der Post zugeschickt.