Ja, sofern Ihr Kind in der Stadt Zürich geboren ist. Die Bestellung ist über den Online-Schalter möglich. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
Bitte füllen Sie unser Kontaktformular aus. Gerne beraten wir Sie zu den benötigten Dokumenten.
Verheiratete Eltern: Sie brauchen uns keine Dokumente einzureichen. Falls ein oder beide Elternteil/e im Ausland wohnhaft ist/sind, benötigen wir jedoch eine aktuelle Wohnsitzbestätigung von den betroffenen Personen.
Unverheiratete Eltern: Damit das Kind rechtlich einen Vater erhält, ist eine Vaterschaftsanerkennung nötig. Wir empfehlen Ihnen, diese vor der Geburt beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl zu machen.
Für die Terminvereinbarung einer Vaterschaftsanerkennung füllen Sie das Kontaktformular Anerkennung aus.
Keine. Die Vaterschaftsanerkennung und die Vereinbarung des gemeinsamen Sorgerechts werden wir direkt mit Ihnen am Schalter machen. Für die Terminvereinbarung einer Vaterschaftsanerkennung füllen Sie bitte unser Kontaktformular Anerkennung aus.
Ja, die Vaterschaftsanerkennung muss bei jeder erneuten Schwangerschaft stattfinden. Für die Terminvereinbarung einer Vaterschaftsanerkennung füllen Sie bitte unser Kontaktformular Anerkennung aus.
Wenn die Samenspende nach den Vorgaben des schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) durchgeführt wurde, so wird die Ehefrau der Frau, die das Kind gebärt, mit der Geburt des Kindes zur zweiten Mutter des Kindes. Reichen Sie eine ärztliche Bestätigung über die Samenspende nach den Vorgaben des schweizerischen FMedG dem Zivilstandsamt ein.
In diesem Fall ist eine Stiefkindadoption notwendig. Wenden Sie sich bitte an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.