Wenn Eltern nicht verheiratet sind, können sie bestätigen, wer der Vater ist. Sie können auch unterschreiben, dass sie beide für das Kind sorgen. Wenn Eltern verheiratet sind, passiert das von selbst.
Bei gleichgeschlechtlichen Ehen gibt es zu Mutterschaftsanerkennung und Co-Mutterschaft besondere Regeln zur Elternschaft.
Diese Bedingungen müssen für das Anerkennen der Vaterschaft erfüllt sein:
- Nur der biologische Vater kann das Kind anerkennen.
- Der Vater ist nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet.
- Die Mutter des Kindes ist nicht mit einer anderen Person verheiratet.
Sie füllen das Kontaktformular aus. Ihre Anfrage und Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten eine Benachrichtigung für die Terminvereinbarung. Sie anerkennen vor Ort am Schalter die Vaterschaft. Auf Wunsch unterschreiben Sie gleich auch das gemeinsame Sorgerecht. Das Kind ist nun anerkannt – herzlichen Glückwunsch!
Füllen Sie das Kontaktformular dieser Seite aus, wen Sie das Kind anerkennen möchten. If you prefer to complete the form in English, please use the English contact form.
Wenn beide Elternteile die Schweizer Staatsbürgerschaft haben
- Dann brauchen wir keine weiteren Dokumente.
- Füllen Sie das unten verlinkte Kontaktformular aus. Dann erhalten Sie eine E-Mail für die Terminvereinbarung.
Wenn ein oder beide Elternteile eine ausländische Staatsbürgerschaft haben
- Dann brauchen wir vielleicht weitere Dokumente für die Anerkennung.
- Füllen Sie das Kontaktformular aus. Dann informieren wir Sie gern per E-Mail, welche Dokumente es noch braucht.
- Sie erhalten eine E-Mail für die Terminvereinbarung, wenn wir alle nötigen Dokumente erhalten haben.
- Wählen Sie einen Termin, der passt.
- Wenn Sie sich für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden, müssen Sie die Erziehungsgutschriften festlegen.
- Bitte sprechen Sie sich darüber ab, bevor Sie zum Termin kommen.
- Lesen Sie die Informationen zu Gemeinsame elterliche Sorge und Erziehungsgutschriften
- Nehmen Sie Ihren Pass oder Ihre ID mit.
- Liegt Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich? Bitte nehmen Sie auch Ihre Wohnsitzbestätigung mit.
- Sie unterschreiben die Erklärung zur Anerkennung Ihrer Vaterschaft bei uns am Schalter.
- Wenn Sie möchten, können Sie bei uns am Schalter auch direkt das gemeinsame Sorgerecht unterschreiben.
- Die Mutter muss dabei sein und ebenfalls unterschreiben.
- Sie legen die Anrechnung der Erziehungsgutschriften fest.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute.
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