Massgebend für die Höhe der auszugleichenden Teuerung ist der Stand des Zürcher Index der Konsumentenpreise (ZIK) per Ende Februar 2025 (Basis Dezember 2020 = 100). Der Index wird von Statistik Stadt Zürich geführt. Die Festsetzung der Teuerung ist im städtischen Personalrecht geregelt. Letztmals wurden die Lohnskala und die Löhne im April 2024 gestützt auf den Index-Stand von Ende Februar 2024 von 105,81 Punkten der Teuerung angepasst. Ende Februar 2025 hat der Index einen Stand von 106,70 Punkten erreicht und damit den letztjährigen Wert um 0,8 Prozent überstiegen.
Entsprechend wird per 1. April 2025 eine Teuerung von 0,8 Prozent ausgeglichen. Die Teuerungsanpassung erfolgt auf den bisherigen Löhnen und unabhängig von den individuellen Lohnanpassungen.
Teuerungsausgleich ab 2025 auch für Lernende
Die Löhne der Lernenden in der beruflichen Grundbildung (EBA und EFZ) werden im Lohnreglement für Lehr- und Ausbildungsverhältnisse (LLA) festgelegt. Bisher waren diese Löhne vom jährlichen Teuerungsausgleich ausgeschlossen und wurden nur in unregelmässigen Abständen entsprechend der aufsummierten Teuerung angepasst, zuletzt per 1. April 2012.
Mit der Motion Externer Link:GR Nr. 2023/547 beauftragte der Gemeinderat den Stadtrat, den jährlichen Teuerungsausgleich neu auch für Lernende der beruflichen Grundbildung sicherzustellen. Das Anliegen des Gemeinderats wird zum 1. April 2025 durch die Anpassung dieser Löhne an die seit 1. April 2012 eingetretene Teuerungsentwicklung von 5,1 Prozent umgesetzt. Die Löhne der Lernenden in der beruflichen Grundbildung werden künftig analog den übrigen teuerungsberechtigten Berufsgruppen entsprechend allfälligen Teuerungsbeschlüssen des Stadtrats angepasst.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Abschreibung der Motion, da die Anliegen vollumfänglich umgesetzt sind.
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