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Volksinitiative «Mehr Wohnraum durch Aufstockung – quartier-verträglich und nachhaltig»: Stadtrat beantragt Ungültigerklärung

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Volksinitiative «Mehr Wohnraum durch Aufstockung – quartierverträglich und nachhaltig» für ungültig zu erklären. Sie ist nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar und ihr Zweck lässt sich somit nicht erfüllen.

27. November 2024

Am 3. Juli 2024 wurde die Volksinitiative «Mehr Wohnraum durch Aufstockung – quartierverträglich und nachhaltig» mit 3106 gültigen Unterschriften eingereicht. Die eingehende Überprüfung der Initiative hat ergeben, dass sie zwar wichtige Themen anspricht, in mehrfacher Hinsicht jedoch nicht mit übergeordnetem Recht auf Ebene Bund, Kanton sowie der Stadt Zürich vereinbar ist. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat daher die Ungültigerklärung.

Die Volksinitiative verlangt eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO), um in allen Wohnzonen in der Regelbauweise die maximal zulässige Gebäudehöhe auf bestehenden Gebäuden um drei Meter zu erhöhen. Dies solle flächendeckend Aufstockungen im Bestand ermöglichen, ungeachtet der bestehenden Ausnützung.

Dieses Anliegen ist in doppelter Hinsicht nicht umsetzbar: Erstens widerspricht die pauschale Ermöglichung eines zusätzlichen Geschosses den räumlichen, quantitativen und qualitativen Vorgaben des regionalen Richtplans wie auch des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen. Die bei einer Annahme der Initiative angestossene BZO-Revision wäre somit mit den übergeordneten Richtplänen unvereinbar, an die sie sich gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) halten muss. Zudem verlangen die Planungsziele und -grundsätze des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) eine räumlich differenzierte Entwicklung.

Zweitens ist auch die Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Gebäuden, ein zentrales Element der Initiative, rechtlich unzulässig. Das PBG lässt keine solche Unterscheidung auf kommunaler Ebene zu.

Keine Möglichkeiten für Teilgültigkeitserklärung

Die Stadt hat alle Möglichkeiten für eine vollständige oder teilweise Gültigkeit der Initiative ausgelotet und dazu auch ein externes Rechtsgutachten eingeholt. Dieses bestätigt die rechtliche Einschätzung.

Unabhängig von der Einschätzung teilt der Stadtrat das Anliegen der Initiative, mehr Wohnraum zu schaffen. Die bestehende Bau- und Zonenordnung bietet noch immer beträchtliche Reserven und demnach auch Aufstockungsmöglichkeiten. Darüber hinaus verfolgt die Stadt die grundsätzlichen Forderungen der Initiative bereits differenziert und nach den raumplanerischen Vorgaben. Sie hat einen austarierten kommunalen Richtplan, der präzise Möglichkeiten für das künftige Wachstum behördenverbindlich festschreibt. Die aktuell in Erarbeitung stehende BZO-Revision setzt diese Vorgaben um. Sie hat insbesondere auch die bauliche Verdichtung, den Umgang mit dem Bestand sowie mehr preisgünstigen Wohnraum im Fokus.

Die durch die Initiative angesprochenen wichtigen Themen werden im Rahmen der BZO-Revision bearbeitet, politisch diskutiert und entschieden.

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