Der Stadtrat beschliesst den privaten Gestaltungsplan «Seebahn-Höfe». Dieser ermöglicht der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ) und der Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP) im Kreis 4 gemeinnützige Wohnungen für rund tausend Personen zu erstellen. Darüber hinaus sind unter anderem Flächen für Gemeinschaftsräume, Kinderbetreuung, Gewerbe, Quartierversorgung und Gastronomie geplant. Zudem werden zwei öffentlich zugängliche und begrünte Innenhöfe geschaffen.
Verbessertes Wohnungsangebot im Kreis 4
Der private Gestaltungsplan «Seebahn-Höfe» schafft die planungsrechtliche Grundlage, um die Wohnsiedlung «Kanzlei» der ABZ sowie die Wohnsiedlung «Seebahn» der BEP mit mehr Wohnungen zu ersetzen. Die Ersatzneubauten erhöhen die Wohnungszahl um rund 30 Prozent von heute 269 auf rund 350 Wohnungen, sodass Wohnraum für 1000 anstelle von heute 500 Bewohnenden geschaffen wird. Zudem bringen sie markante Verbesserungen für die Vielfalt des Wohnangebots, den Lärmschutz sowie die Behindertengerechtigkeit. Das derzeitige Wohnungsangebot umfasst überwiegend 3- bis 4-Zimmerwohnungen, in Zukunft soll ein breites Spektrum an Wohnungen – von 1 ½- bis 9 ½-Zimmern – angeboten werden und so für eine gute Durchmischung der Bewohnerschaft sorgen.
Preisgünstiger Wohnraum
In der Tradition der beiden über 100-jährigen Wohnbaugenossenschaften ABZ und BEP werden auch alle neuen Wohnungen der «Seebahn-Höfe» dank genossenschaftlicher Kostenmiete gemeinnützig sein. Ein Teil der Wohnungen (die Hälfte der Mehrausnützung) wird als preisgünstiger Wohnraum gemäss § 49b des kantonalen Planungs- und Baugesetzes langfristig gesichert und so im privaten Gestaltungsplan festgeschrieben. Ein Fünftel aller Wohnungen wird subventioniert und ist damit einkommensschwachen Haushalten vorbehalten.
Fernwärme statt fossile Brennstoffe
Der teilweise alte Baumbestand wird wo möglich in die neuen grünen Innenhöfe integriert. Zusammen mit den begrünten Dachflächen und Vorgartenbereichen tragen sie zur Hitzeminderung im dicht bebauten Quartier bei. Für die CO2-neutrale Wärmeversorgung ist ein Anschluss ans städtische Fernwärmenetz vorgesehen. Der Gestaltungsplan hält zudem die Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts fest, damit die Anzahl der Parkplätze unter das Minimum der Parkplatzverordnung reduziert werden kann.