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Revidierte Abfallverordnung

Die totalrevidierte Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Bevölkerung und die Unternehmen der Stadt können sich über tiefere Abfallgebühren, eine flächendeckende Bioabfallsammlung und einen neuen Züri-Sack freuen. Mit dem neuen 10-Liter-Züri-Sack wird ab 2023 der kleinste Züri-Sack der Geschichte erhältlich sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar 2023 ist der Züri-Sack blau - und günstiger. Sie können Ihre weissen Züri-Säcke weiterhin benutzen. Der Umtausch, die Rückgabe oder Rückerstattung weisser Säcke ist nicht möglich. Die neuen Säcke sind ab Januar im Handel erhältlich.
  • Liegenschaften, die bisher noch keinen Bioabfallcontainer hatten, werden im Lauf des Jahres ausgerüstet, wo dies die Platzverhältnisse zulassen.
  • Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen dürfen keine Entsorgungsdienstleistungen der Stadt bzw. der öffentlichen Hand mehr nutzen und werden im Gegenzug von der Abfall-Grundgebühr befreit. Betriebe mit weniger Angestellten profitieren von tieferen Grund- und Mengengebühren.

Nähere Informationen zum jeweiligen Thema finden Sie auf den folgenden Unterseiten. Liegenschaftseigentümer*innen sowie Unternehmen werden durch ERZ direkt über relevante Änderungen informiert.

Tipp: Auch die Grundgebühren für Haushalte sinken. Diese sind meist in den Miet-Nebenkosten enthalten. Beachten Sie die Seite "Übersicht Gebühren" für nähere Informationen.

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