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Zuschüsse für Betreuung und Hilfsmittel für AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen (BZZL)

News

Die Stadt Zürich zahlt neu Zuschüsse für Betreuung und Hilfsmittel. Mit diesen Zuschüssen erhalten AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen finanzielle Unterstützung, um möglichst lange daheim leben zu können.

22. Januar 2024

Wer kann diese Zuschüsse beantragen?

Um Zuschüsse für Betreuung und Hilfsmittel beziehen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie erhalten eine AHV-Rente und Zusatzleistungen.
  • Sie wohnen seit mindestens 5 Jahren in der Stadt Zürich.
  • Sie wohnen zu Hause.

Wohnen Sie in einem Alters- oder Pflegezentrum? Dann können Sie keine Zuschüsse beantragen. 

Für welche Angebote gibt es Zuschüsse?

  • Beiträge an den Mahlzeitendienst
  • Sturzberatungen
  • Terminbegleitungen
  • Botengänge und Einkäufe
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung wie bspw. Putzen oder Aufräumen
  • Notrufsysteme
  • Beitrag an bauliche Massnahmen

Es gibt verschiedene Betreuungsleistungen und Hilfsmittel, für die man finanzielle Zuschüsse erhält. Wir geben Ihnen gerne Auskunft. 

Wie hoch sind die maximalen Zuschüsse?

Sie erhalten Zuschüsse von maximal 9'600 Franken pro Jahr für Betreuungsleistungen und maximal 3'000 Franken während drei Jahren für Hilfsmittel.

Anmeldungen und weitere Informationen

Das Amt für Zusatzleistungen (AZL) gibt Auskunft, ob Sie die Voraussetzung erfüllen, um Zuschüsse für Betreuung und Hilfsmittel zu beantragen. Sie erreichen das Amt für Zusatzleistungen unter der Telefonnummer 044 412 69 00 oder via E-Mail: azl-bzzl(at)zuerich.ch

Zur Website Leistungsarten des AZL