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Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP)

News

Seit dem 1. Oktober 2023 können Beiträge für die Finanzierung von Entlastungsangebote für ältere Menschen mit knappen finanziellen Mitteln ausgerichtet werden.

9. Oktober 2023

Was sind Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege?

Heime haben oft auch Angebote für ältere Personen, die zu Hause wohnen und in ihrem Umfeld betreut und gepflegt werden. Es kann sinnvoll sein, dass Personen für einzelne Tage oder nach einem Spitalaufenthalt für kurze Zeit in ein Heim gehen. Das entlastet die Angehörigen.

Damit sich auch Personen mit wenig Geld solche Aufenthalte leisten können, hilft das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV. Diese Personen bekommen Beiträge für Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP).

Die neuen Leistungen sind im Rahmen der städtischen Altersstrategie und politischen Vorstössen entstanden.

Wer bekommt Beiträge?

Sie müssen diese Voraussetzungen erfüllen, damit Sie Beiträge bekommen:

  • Sie sind im AHV-Rentenalter oder beziehen schon eine AHV-Rente.
  • Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich.
  • Sie leben in einer Wohnung und nicht in einem Heim.
  • Sie haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse.
  • Sie beziehen keine Zusatzleistungen zur AHV/IV.

Sie bekommen Beiträge für Aufenthalte nach dem 1.  Oktober 2023.

Für Personen mit Zusatzleistungen zur AHV/IV gilt: Diese Kosten sind bei Ihnen über die Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen gedeckt.

Für welche Aufenthalte in einem Heim gibt es Beiträge?

Die Beiträge sind für diese Aufenthalte:

  • Tagesaufenthalte
  • Nachtaufenthalte
  • Regelmässige Aufenthalte
  • Ferienaufenthalte
  • Aufenthalte nach einem Spitalaufenthalt für die Akut- und Übergangspflege, wenn die Person anschliessend wieder nach Hause zurückkehrt.

Der Aufenthalt muss in einem Heim sein, das auf der Heimliste des Kantons Zürich aufgeführt ist.

Für welche Kosten gibt es Beiträge?

Für folgende Kosten gibt es Beiträge:

  • Kosten für Hotellerie und Betreuung bis höchstens 230 Franken pro Tag
  • Pauschalbeträge für Anmeldung und Eintritt bis höchstens 600 Franken pro Jahr
  • Zuschläge für Nacht und Wochenende

Jede Person bekommt insgesamt höchstens 6000 Franken pro Kalenderjahr.

Allfällige Kosten für Pflege werden nicht über diese Beiträge bezahlt.

Anmeldung und Gesuch

Um Beiträge an Entlastungsangebote und Akut- und Übergangspflege zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch ausfüllen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.