Grundsätze der Verpachtung
Familienartenparzellen werden nur an Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich verpachtet. Für Familiengärten und Gemeinschaftsgärten sind die jeweiligen Vereine zuständig. Einzelpachtflächen werden direkt von Grün Stadt Zürich verpachtet.
Bei Neuverpachtungen von Kleingartenparzellen werden Gartengemeinschaften oder Familien mit Kindern gegenüber Einzelpersonen bevorzugt.
Alle Gärten sind nach den Grundsätzen des biologischen Gartenbaus zu bewirtschaften. Der Einsatz von Kunstdünger und chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln sowie das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art sind verboten.
Wer eine bauliche Veränderung oder einen Neubau eines Gartenhäuschens plant, muss gewisse Vorgaben einhalten und dieses Vorhaben durch Grün Stadt Zürich bewilligen lassen. Die Erläuterungen zu GOZ sollen helfen, diese einzuhalten. Die grafischen Darstellungen zeigen, welche weiteren Punkte beim Bewirtschaften des Gartens wichtig sind.
Gartenordnung der Stadt Zürich (GOZ)
Die Gartenordnung der Stadt Zürich (GOZ) gilt seit dem 1. März 2022 für das gesamte, von Grün Stadt Zürich verwaltete Pachtland in der Erholungszone E3. Somit gilt diese für Einzelparzellen, Familiengärten und Gemeinschaftsgärten. Für Pachtflächen, die nicht in der Erholungszone E3 oder ausserhalb der Stadt Zürich liegen, können zusätzlich strengere Bestimmungen gelten. Zudem gilt die GOZ nicht für landwirtschaftliche Pachtflächen.