Sie können hier Bussen begleichen, Hinweise zu Telefonbetrug abgeben oder neue Maschen im Bereich Cybercrime melden. Im Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einen einfachen Diebstahl, eine Sachbeschädigung oder einen Ausweis- oder Kontrollschild-Verlust rund um die Uhr zu melden.
Haben Sie eine Übertretungsanzeige der Stadtpolizei erhalten? Hier können Sie diese online bezahlen oder die Busse auf die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer umschreiben lassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit einen Einwand zu erheben. Bei Fragen steht Ihnen die Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen (ZVO) zur Verfügung.
Bitte bezahlen Sie die Busse innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Busse zu bezahlen:
- Online per Kreditkarte, Postfinance Card oder Twint
- Überweisung aufs Bankkonto
- Bei jeder Polizeiwache oder am Schalter der ZVO
- Einzahlungsschein / Zahlschein
Wenn die Busse 30 Tage nach der Übertretung nicht bezahlt ist, senden wir der verantwortlichen Person automatisch eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zu.
Sie sind für die Übertretung nicht verantwortlich? Dann können Sie die Busse auf den*die Fahrzeugführer*in umschreiben lassen. Wir schicken dieser Person dann die Busse zu.
Sind Sie der Meinung, dass die Busse ungerechtfertigt oder falsch ist? Dann können Sie einen Einwand erheben.
Wichtig zu beachten:
- Melden Sie uns Ihr Anliegen innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen
- Falls Sie die Busse innerhalb der Frist bezahlen, wird die Busse rechtskräftig und das Verfahren ist abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie uns den*die Fahrzeugführer*in nicht mitteilen.
- Vorzugsweise melden Sie uns die Angaben online. Alternativ können Sie dies auch am Schalter ZVO oder schriftlich per Post tun.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, vor allem zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, kontrollieren wir Rotlicht und Geschwindigkeit mit automatischen Überwachungsanlagen (Blitzkästen).
Die Anlagen für die Rotlichtüberwachung werden nur an festgestellten Unfallschwerpunkten eingesetzt. Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung werden unter anderem zu Lärm- und Abgasminderung in Wohngebieten betrieben.
Die Busse für eine Rotlichtübertretung beträgt 250 Franken. Falls Sie mit Ihrem Verhalten zusätzlich andere Personen gefährdet oder eine gefährliche Situation herbeigeführt haben, kann die Strafe höher ausfallen.
Sehr genau. Sämtliche Messgeräte werden jährlich durch eine akkreditierte Eichstelle überprüft. Zusätzlich werden fortlaufend Funktionskontrollen durchgeführt.
Möglicherweise wurde ein Auto neben ihnen geblitzt. Rotlichtüberwachungsanlagen messen dauernd auch die Geschwindigkeiten.
Begründete Einwendungen gegen eine Ordnungsbusse können schriftlich bei der Stadtpolizei Zürich eingereicht werden. Diese prüft den Fall und teilt das Beurteilungsergebnis anschliessend mit.
Die massgebenden Ordnungsbussenverordnungen:
Sie können rund um die Uhr Anzeigen bei Suisse ePolice aufgeben. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und Firmen.
Folgende Anzeigen oder Meldungen können online erfasst werden:
- Sachbeschädigung (zum Beispiel Sprayereien)
- Diebstahl (zum Beispiel Velodiebstahl)
- Kontrollschildverlust
- Waffenerwerb und Waffenübertragung
- Online-Kauf bezahlt, aber keine Ware erhalten (Cyberdelikt)
- Eigene Daten wurden für eine Bestellung missbraucht (Cyberdelikt)
- Falsches Wohnungsinserat oder falsche Immobilienanzeige (Cyberdelikt)
Erstatten Sie eine Anzeige online per Formular, wenn alle nachfolgenden Punkte zutreffen:
- keine Hinweise zur Täterschaft
- keine Ein- oder Aufbruchspuren sichtbar
- keine Zeugen oder Aufnahmen vorhanden
- Wohnort der geschädigten Person oder Tatort liegt im Kanton Zürich oder einem andern Suisse-ePolice-Kanton
- Tatort liegt nicht im Ausland
Haben Sie ein Anliegen an die Stadtpolizei Zürich? Das Feedbackmanagement der Stadtpolizei Zürich bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, sich an eine zentrale Stelle zu wenden. Alle Anliegen, seien es Anregungen, Kritik, Fragen oder auch Lob werden sorgfältig geprüft und individuell in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bereichen bearbeitet. Ziel ist es, aus den Rückmeldungen Verbesserungspotential zu erkennen und entsprechende Massnahmen umzusetzen.
Möchten Sie wissen, wie Sie in den von der Stadtpolizei geführten Informationsbeständen verzeichnet sind, müssen Sie ein schriftliches Gesuch einreichen.
Bitte füllen Sie das entsprechende Kontaktformular aus und reichen Sie dieses inkl. einem Identitätsnachweis online ein (Rechtsvertretende: eine Mandantenvollmacht).
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Akteneinsicht der Stadtpolizei Zürich:
Telefon +41 44 411 91 71