Mit dem Baugesuch muss ein Umgebungsplan mit Angaben über die Gestaltung und Nutzweise des Umschwungs eingereicht werden, soweit diese nicht aus einem anderen Plan genau ersichtlich ist. (§ 3 Abs.1 lit.d Bauverfahrensverordnung)
Mit dem Baugesuch sind in der Regel folgende Pläne einzureichen:
d. Umgebungsplan im Massstab 1:200 oder 1:100 mit Angaben über
- die Höhen des massgebenden und des gestalteten Terrains,
- die Gestaltung, die Art der Begrünung, den Versiegelungsgrad und die Nutzweise des Umschwungs,
- die Umgebungsgestaltung beeinflussende Entwässerungsanlagen als Informationsinhalt.
2 Bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung ist der Umgebungsplan zwingend einzureichen.
Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind ferner erforderlich:
d. Plan über die Liegenschaftenentwässerung mit Versickerungsflächen und Anlagen zur Nutzung des Regenwassers sowie der Umgebungsgestaltung als Informationsinhalt.
2 Bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung ist der Plan über die Liegenschaftenentwässerung zwingend einzureichen.
Der Umgebungsplan und der Plan über die Liegenschaftsentwässerung müssen bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung bzw. die Liegenschaftsentwässerung zwingend mit der Baueingabe eingereicht werden.
Baueingaben, welche keinen Umgebungs- oder Liegenschaftsentwässerungsplan enthalten, werden zurückgewiesen. Die Vorprüfungsfrist beginnt nicht zu laufen (§ 11 Abs.1 BVV).
Die Behandlung von Baueingaben, die einen ungenügenden Umgebungs- oder Liegenschaftsentwässerungsplan enthalten (im Plan fehlen wesentliche Angaben oder der Plan erfüllt die Anforderungen an die Darstellung nicht), wird sistiert. Die Baugesuchstellenden werden zur Aktenergänzung aufgefordert. Die nachträglich eingereichten Unterlagen unterliegen erneut der Vorprüfung (§ 313 Abs. 1 PBG i.V.m. § 11 Abs. 3 BVV).
Der Umgebungsplan muss Auskunft geben über alle für die Beurteilung der Umgebungsgestaltung wesentlichen Punkte. Dazu gehören mindestens:
Vegetation
- Anordnung und Umfang der Grünflächen inkl. Angaben zur Art der Begrünung (z.B. Wiese, Blumenbeet, Gemüsegarten, Bodendecker o.ä.)
- Baum- und Strauchstandorte auf dem Baugrundstück wie auch im Grenzbereich der angrenzenden Nachbargrundstücke inkl. Angaben zur Art und bei den Bäumen zum Kronendurchmesser (bei Neupflanzungen: klein-, mittel- oder grosskronig)
- Lage und der Umfang der Flächen für den ökologischen Ausgleich und der gewählten Lebensraumtypen
- Angaben zur Dachbegrünung (bei Flachdächern) inkl. Substratwahl, Schichtstärke, Saatgut, Substraterhöhungen und/oder Substrathügel sowie ggf. Kombination mit Solaranlange gemäss Checklisten
- Fassadenbegrünungen inkl. Typ (boden- oder fassadengebunden)
Angaben zur Wahl der Pflanzenart für Neupflanzungen sind erwünscht, aber zum Zeitpunkt der Baueingabe nicht zwingend. Wird darauf verzichtet, wird die Bauherrschaft mittels einer Auflage aufgefordert, die Pflanzenarten vor Rohbauvollendung zur Bewilligung einzureichen.
Ausstattungen und Ausrüstungen
Lage, Materialisierung und Umfang der:
- Erschliessungsanlagen (Hauszugang, Garagenzufahrt etc.) inkl. Abstellflächen (Parkierung, Container etc.)
- Feuerwehrzufahrten und Stellflächen
- Spiel- und Ruheflächen
- Klein- und Anbauten und weiterer Anlagen und Ausstattungen (Gartenhallen, Pergolen, Carports, Velo-/Geräteschopf, Containerhäuschen, Einfriedungen, Treppen, Briefkästen, Swimming-Pool etc.)
Umfang der befestigten (versickerungsfähige) und der versiegelten Flächen
Umfang und Lage der unterbauten Flächen inkl. der Überdeckungsstärke und dem Bodenaufbau bzw. der Art des Substrates im Bereich von Bäumen
Geländegestaltung
Bezeichnung
- des gewachsenen und des gestalteten Terrains (§ 3 Abs. 1 lit. d BVV)
- zusätzlich bei Umbauten das dazumal bewilligte Terrain bei der Erstellung der Baute
- der Terrainmodellierung
Zusätzliche Schnitte bei unterbauten Flächen
Entwässerungsanlagen
Der Umgebungsplan muss zudem als Informationsinhalt Angaben zu den Entwässerungsanlagen enthalten. Dazu gehören unter anderem:
- Retentions- und Versickerungsflächen
- Leitungen
- Schächte
- Lage und Richtung des Notüberlaufs bei extremen Regenereignissen
- Aufbau der Gründächer mit Angaben zu Retentions- oder Drainageschichten.
Die Niveauangaben zu Kotierung und Gefälle müssen Aussagen darüber zulassen, von welchen versiegelten Flächen das Regenwasser in tieferliegende Grünflächen fliessen und dort versickern kann.
Massstab
Der Umgebungsplan ist im Massstab: 1:200 oder 1:100 einzureichen (§ 3 Abs. 1 lit. d BVV).
Darstellung Bestand
Verbleibende Teile der Umgebung sind in Schwarz darzustellen. Dabei gelten bezüglich der Bepflanzung folgende Anforderungen:
- bei Grünflächen: die Art der Begrünung (inkl. der Lebensraumtypen bei ökologischen Ausgleichsflächen)
- bei Bäumen: die Baumart, die Lage des Stamms inkl. die Höhenlage des Stammfusses und der Kronendurchmesser
- bei Sträuchern: die Strauchart, die Lage des Wurzelstocks und die Höhe
- bei Dachflächen: die Substratmächtigkeit und falls vorhanden Hinweise auf Qualitätsan-gaben (die Art der Begrünung, Substratmächtigkeit usw.)
Darstellung Abbruch / Entfernung
Abzubrechende bzw. zu entfernende Teile der Umgebung sind in Gelb darzustellen. Bezüglich der Bepflanzung gilt dies:
- bei Neubauten insbesondere für Bäume und Sträucher
- bei Umbauten mit einer wesentlichen Veränderung der Umgebung insb. für Bäume und Sträucher und die ökologischen Ausgleichsfläche (Bezeichnung als ökologische Aus-gleichsfläche und Lebensraumtyp)
- bei wesentlichen Veränderungen der Umgebung für alle Begrünungselemente, die abgebrochen bzw. entfernt werden
Darstellung Neubau / Neupflanzung
Neu zu erstellende bzw. zu pflanzende Teile der Umgebung sind in Rot darzustellen.
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