Das Baurecht regelt, was, wie und wo gebaut werden darf. Dies umfasst zum Beispiel die Nutzung und Zahl der Geschosse an einem bestimmten Standort.
Die Zonenpläne definieren, was wo gebaut werden darf. Sie sind Bestandteil der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO). Einzelne Bestimmungen der BZO lassen sich mit einem Gestaltungsplan oder mit Sonderbauvorschriften anpassen.
Hier finden Sie eine Liste der Rechtsgrundlagen von Bund, Kanton und der Stadt Zürich. Dazu auch die Bau- und Zonenpläne.
Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen gehört das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich. Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich zählt ebenfalls dazu.
Wichtiger Hinweis:
Sie möchten in der Stadt Zürich bauen? Beachten Sie bitte den Anhang im Planungs- und Baugesetz (PBG). Beachten Sie auch die Anhänge der Bauverfahrensverordnung (BVV).
Die Zonenpläne sind Bestandteile der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO).
Haben Sie baurechtliche Fragen zum Baubewilligungsverfahren?
Die Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen beraten Bauwillige nach Voranmeldung kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass für das Beratungsangebot die Stufe Vorprojekt und das Wissen über die gesetzlichen Grundlagen & Vorschriften vorausgesetzt werden.
Hier finden Sie alle Informationen zum Beratungsangebot und zur Terminbuchung.
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