Die Stadtzürcher Cannabis-Studie
Das Pilotprojekt «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» der Stadt Zürich und der Universität Zürich untersucht die Auswirkungen des Bezugs von ausgewählten Cannabisprodukten aus kontrolliertem Anbau unter regulierten Bedingungen auf den Konsum und die Gesundheit der Teilnehmenden. Zudem sollen unterschiedliche Modelle des regulierten Bezugs von Cannabis miteinander verglichen werden.
Die Studie läuft seit Sommer 2023 bis voraussichtlich Herbst 2026 und bietet Platz für bis zu 2100 Studienteilnehmende.
Im Video Züri Can – nachgefragt geben das Projektteam und ein Produzent einen Einblick in die Stadtzürcher Cannabisstudie.
Die für das Projekt ausgewählten Cannabisproduzenten verfügen über eine Ausnahmebewilligung des BAG für den Anbau von THC-haltigem Cannabis. Für die angebauten Cannabisprodukte (Blüten und Harz) wurden hohe Qualitätsstandards bezüglich Schadstofffreiheit festgelegt.
Deshalb werden in der Studie nur Produkte in Bioqualität und aus einheimischer Produktion mit definiertem THC- und CBD-Gehalt angeboten. Weitere Angaben zu den Produkten finden Sie hier.
Nur wenn den Konsumierenden der THC- und CBD-Gehalt der Cannabisprodukte bekannt ist, kann ein verantwortungsbewusster und möglichst risikoarmer Konsum stattfinden. Bei den Produkten der Stadtzürcher Cannabis-Studie ist deshalb der Gehalt der beiden Hauptwirkstoffe genau definiert und deklariert. Zudem ist garantiert, dass keine gefährlichen Schadstoffe oder synthetische Cannabinoide enthalten sind, wie dies bei Produkten des Schwarzmarktes zu befürchten ist. Zusätzlich bedarf es einer Auswahlmöglichkeit an unterschiedlichen Produkten um den Bedürfnissen der Konsumierenden gerecht zu werden. Eine selektierte Produktepalette soll ermöglichen, den Versorgungsstrukturen des Schwarzmarktes, die sich über die letzten Jahrzehnte etabliert haben, eine bessere Alternative gegenüberzustellen.
Die ausgewählten Bezugsstellen gewährleisten eine individuelle Beratung der Studienteilnehmenden – mit dem Ziel, die gesundheitlichen Risiken des Konsums möglichst gering zu halten. Dazu werden die Bezugsstellen durch die Universität Zürich sowie die Stadt Zürich geschult. So kann sichergestellt werden, dass das Verkaufspersonal über angemessene Beratungskompetenzen und Wissen bezüglich der Inhaltsstoffe in den Cannabisprodukten sowie Konsumrisiken und Massnahmen zur Schadensminderung verfügt. Bei gesundheitlichen Problemen steht den Studienteilnehmenden eine ärztliche Ansprechperson zur Verfügung. Es ist ein zentraler Bestandteil der Stadtzürcher Cannabis-Studie, bereits bestehende Angebote der Prävention sowie der medizinischen und psychologischen Beratung und Behandlung mit den neuen Bezugsstellen zu verknüpfen.
Die Bezugsstellen verwenden für die Aufnahme und Verwaltung von Teilnehmenden eine Studiensoftware von der Externer Link:ITW Informatik AG. Beim Verkauf von Studiencannabis wird eine Track & Trace Software von Externer Link:Cannavigia eingesetzt, welche vom Bundesamt für Gesundheit zur Verfügung gestellt wird.
Im Rahmen der Studie «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» werden folgende Bezugsstellen von Studiencannabis miteinander verglichen:
- Apotheken
- Social Clubs
- Drogeninformationszentrum (DIZ)
Ziel und Zweck der Studie
Das Ziel des Pilotprojekts «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» sowie der anderen Pilotversuche in der Schweiz ist es, politisch und fachlich relevante Erkenntnisse zum bestmöglichen Umgang mit Cannabis zu liefern. Es sollen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bezugsstellen und Produkte untereinander und im Vergleich zur derzeitigen Schwarzmarktsituation untersucht werden. Die Studien sollen der Förderung der öffentlichen Gesundheit, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der Unterstützung des Jugendschutzes dienen.
Die Stadtzürcher Cannabis-Studie misst der Selbstbestimmung, der Verantwortung und der Zusammenarbeit aller Beteiligten einen hohen Stellenwert bei. Bei allen Bezugsstellen wird Wert gelegt auf eine individuelle, auf Schadensminderung und Gesundheitsförderung zielende Beratung. Die jeweiligen Bezugsstellen können ihre unterschiedlichen Stärken im Bereich des individuellen und öffentlichen Gesundheitsschutzes einbringen. Im Bereich der Cannabisbeschaffung und der Vermittlung von Beratungsangeboten findet eine enge Kooperation zwischen den unterschiedlichen Bezugsstellen statt.
Beitrag zum Gesundheitsschutz
Der Gesundheit der Cannabiskonsumierenden wie auch deren Umfeld wird beim Pilotversuch eine hohe Bedeutung beigemessen. Gesundheitsschutz beinhaltet auch Jugendschutz. Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zugang zu Cannabis erhalten. Zudem werden Informationen und Hilfsmittel zu Möglichkeiten der Minimierung gesundheitlicher Risiken zur Verfügung gestellt und Hinweise zu Beratung und Behandlung vermittelt.
In der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV vom 31.03.2021, Pilotversuche mit Cannabis) und im Dokument «Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Prävention. Orientierungsrahmen für die Pilotversuche mit Cannabis» von Infodrog werden weitere Einzelheiten benannt.
Um den hohen Anforderungen an den Gesundheitsschutz genügen zu können, werden in der Studie «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» die Bezugsstellen im Verbund mit städtischen und universitären Stellen ihren Beitrag zu Jugendschutz, Prävention, Früherkennung und Schadensminderung leisten.
Wissenschaftliche Arbeit und Forschung
Eine zentrale Aufgabe des Projekts besteht darin, die Rahmenbedingungen für den kontrollierten Verkauf von Studiencannabis zu erarbeiten und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bezugsstellen untereinander und mit den Behörden zu koordinieren. Die Universität Zürich untersucht zudem, ob und mit welchen Formen des kontrollierten Verkaufs das langfristige Ziel der Förderung der individuellen und öffentlichen Gesundheit und Sicherheit im Kontext einer evidenzbasierten Gesetzgebung für Cannabis am besten erreicht werden kann. Weitere Studien mit öffentlich-rechtlichen und universitären Trägern sind in den Städten Basel, Bern, Lausanne, Genf, Biel, Thun, Olten und Winterthur geplant.
Erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie finden Sie auf der Externer Link:Website der Universität Zürich.

Hintergrund und gesetzliche Grundlagen
Cannabis ist die meistkonsumierte illegale Substanz in der Schweiz. Trotz Verbots ist der Cannabiskonsum weit verbreitetet und nimmt weiter zu. Es sind daher neue Ansätze nötig, um den heutigen Umgang mit Cannabis in der Gesellschaft zu regulieren.
Das gesundheitliche Gefährdungspotenzial von Cannabis übersteigt nach heutigem Wissenstand nicht das der legalen Substanzen Alkohol und Tabak. Dennoch ist der Konsum von Cannabis mit relevanten Gesundheitsrisiken verbunden. Zudem bringt der illegale Schwarzmarkt Produkte in den Verkehr, die weitaus schädlicher sind, als es legale und kontrollierte Produkte in Bio-Qualität mit definiertem THC- und CBD-Gehalt wären.
Das eidgenössische Parlament verabschiedete in der Herbstsession 2020 einen sog. Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz, welcher die Durchführung von Studien zur regulierten Abgabe von Cannabis erlaubt.
Am 15. Mai 2021 trat die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft, die Pilotversuche mit kontrolliertem Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken ermöglicht (Externer Link:BAG Bedingungen für Cannabisversuche). Die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten zum Gesuchsverfahren sind in der Externer Link:Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt.